Der pandemiebedingte Rückgang des Straßenverkehrsaufkommens und “der durch die COVID19-Pandemie verursachten weitreichenden Zugleichaufgaben” der Polizei ist auch beim Rückgang der festgestellten Ordnungswidrichkeiten im Straßenverkehr spürbar. Die Rangfolge der Regelverstöße hat sich aber nicht verändert.
1. Parkverstöße, 2. Geschwindigkeitsverstöße – hier ist anzumerken, dass die stationären Anlagen langfristig Wirkung zeigen, sprich die Autofahrer*innen sich mehr an die Regeln halten, Beispiel Tunnel Ortskern Britz oder BAB 111/Schulzendorfer Straße (-50%). Das ist positiv, geht es doch in erster Linie um die Verkehrssicherheit. Diese Wirkung wünsche ich mir auch durch den Einsatz der Blitzeranhänger die ressourcenschonend einsetzbar sind (zu 16.), aber leider nicht so intensiv genutzt werden wie möglich (2019 waren 2 Stück im Einsatz, 2020 4, aber leider bei weniger Einsatzstunden) 2021 kommen noch einmal 2 Geräte dazu. Damit ließe sich Personal einsparen um sie mit anderen Aufgaben zu betrauen, wie z.B. Erfassung von häufig zu beobachtenden Rotlichtverstößen (Rang 4), hier werden mehr als 50% der Verstöße an nur 11 von über 2000 Ampelkreuzungen durch feste Geräte erfasst. Weiterer Einsatzschwerpunkt sollte künftig die Überwachung von abbiegenden LKW darstellen, denn passiert hier ein Fehler, kann es zu sehr schweren Folgen, oft sogar tötlichen Unfällen kommen.
Die B.Z. berichtete dazu: https://www.bz-berlin.de/berlin/3-661-126-verkehrsstrafen-im-berliner-lockdown-verhaengt