Die Gesellschafterversammlung der FBB hat am 8. August 2019 die Geschäftsführung beauftragt ein Konzept zu erarbeiten bei dem die Morgenstunde zwischen 5 bis 6 Uhr möglichst frei zu halten ist. In dieser Stunde sollen keine nationalen An- und Abflüge stattfinden. Dies soll natürlich ohne Änderung der Betriebszeiten auf rein freiwilliger Basis erreicht werden.
Mit meiner schriftlichen Anfrage (Drucksache 18/20580: Mehr Nachtruhe am BER) zu diesem Gesellschafterbeschluss wollte ich es genauer wissen. Die Antworten sind mehr als ernüchternd. Der Berliner Vertreter in der Gesellschafterversammlung hat sich weder auf die Bündnisgrünen als Koalitionspartner, noch auf die Verabredungen im Koalitionsvertrag bei seiner Positionsfindung gestützt, einzig der Wunsch der Brandenburger Regierung kurz vor der Brandenburger Wahl spielte eine Rolle.
Die Antwort auf Frage 4. verdeutlicht den (nicht vorhandenen) Durchsetzungswillen der Gesellschafter. Anstatt auf einer Änderung der Betriebszeiten zu bestehen, soll das Prinzip Freiwilligkeit gelten. Das hat im Zweifelsfall aber keinerlei Konsequenzen für die Nachtruhe.
Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Stunde, genauer gesagt handelt es sich am BER nur um 30 Minuten in denen vor 6 Uhr planmäßig geflogen werden darf, ist heute mit 1,5 Flügen unbedeutend und wird es auch künftig bleiben. Ich werde mich auch weiterhin für mehr Nachtruhe einsetzen.