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Auflagen vs. Realität im Treptower Park

In seiner Pressemitteilung vom 24.8.2016 zur Genehmigung des Lollapalooza-Festival führt Bezirksbürgermeister Igel auf, dass die Einschränkungen der Nutzung des Treptower Parks schrittweise erfolgen werden und der Park am 9.September für Erholungssuchende nicht mehr zur Verfügung steht.

Nun ist die Zugänglichkeit des Treptower Park schon am Montag dem 29.8. gänzlich entfallen.

Es sieht so aus, dass der Treptower Park mindestens drei Wochen lang Erholungssuchenden nicht zur Verfügung steht. Geht das mit der Genehmigung nach dem Grünanlagengesetz konform? Wenn ja, wie deckt sich das mit den Aussagen in der Pressemitteilung?

Mit der jetzt vorhandenen Einzäunung des Treptower Park ist auch die Zugänglichkeit des S-Bahnhof Treptower Park für die Anwohner des Wohngebietes an der Straße Am Treptower Park eingeschränkt. Es ist nur noch ein schmaler Streifen zwischen den Gehölzen und dem breiten Verbindungsweg zwischen Am Treptower Park und Puschkinallee vorhanden. Für Rollstuhlfahrer*innen nicht nutzbar, schon mit Kinderwagen wird es schwierig. Sie müssen also den Umweg über die Elsenstraße nehmen – drei Wochen lang. Ist dies so im Verkehrskonzept zum Festival vorgesehen?

Zudem haben Betroffene Anwohner*innen mich darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen der Veranstalter die Bereitstellung bzw. Kostenübernahme einer Ersatzwohnung oder eines Ausweichquartiers verweigert. Der Bezirk muss auf die Einhaltung aller Auflagen aus den unterschiedlichen Genehmigungen dringen bzw. die zuständigen Stellen auf Verstöße hinweisen. Die Verstöße sind umgehend abzustellen oder die Genehmigungen sollten wegen nicht-Einhaltung der Auflagen entzogen werden.

Str am Treptower Park zur PuschkinalleeTreptower Park

 

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