Zur Beseitigung von Unfallautos

Die Anwort des Senats zu meiner schriftlichen Anfrage zu den Unfallfahrzeugen klingt eigentlich gut. Allerdings lehrt die Praxis, dass es meist nicht so läuft wie beschrieben, sondern die Unfallfahrzeuge einfach auf den neben der Unfallstelle gelegenden Geh- oder Radweg abgestellt werden.

Hier ein Link zu einigen beispielhaften Fotos:

Durch das Umsetzen der Unfallfahrzeuge auf den Geh- oder Radweg wird eine Gefahrenstelle für Autofahrer*innen auf der Fahrbahn beseitigt, gleichzeitig aber eine neue Gefahr für die unbeteiligten Radfaher*innen oder Fußgänger*innen durch die Polizei geschaffen. Radfaher*innen haben dann die Wahl sich in den fließenden Autoverkehr einzufädeln oder auf den Gehweg auszuweichen, was beides sie und andere gefährdet.

Das dies auch anders geht, ist regelmäßig auf der Stadtautobahn zu beobachten. Da bleibt die Polizei so lange hinter einem Unfallfahrzeug oder Liegenbleiber stehen, bis das Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Rechtlich ist natürlich der/die Fahrzeughalter*in für das Unfallauto verantwortlich. Nur wenn die Person im Krankenhaus ist, kann das schon mal Tage oder Wochen dauern bis das Unallfahrzeug weg ist.

Die Polizei kümmert sich dann nicht mehr darum, obwohl sie die neue Gefahrenstelle geschaffen hat. Diese Praxis muss geändert werden. Unfallautos müssen immer gleich an einem verkehrssicheren Ort abgestellt werden!

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Anfragen

Hier finden Sie meine Parlamentarische Anfragen an den Senat. Jede/r Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge, im Rahmen seines Fragerechts mit einer schriftlichen Anfrage, vom Senat Auskunft verlangen. Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen.

Aktuelle Veröffentlichungen zu Anfragen


Zur Beseitigung von Unfallautos

Die Anwort des Senats zu meiner schriftlichen Anfrage zu den Unfallfahrzeugen klingt eigentlich gut. Allerdings lehrt die Praxis, dass es meist nicht so läuft wie beschrieben, sondern die Unfallfahrzeuge einfach auf den neben der Unfallstelle gelegenden Geh- oder Radweg abgestellt werden.

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Durch das Umsetzen der Unfallfahrzeuge auf den Geh- oder Radweg wird eine Gefahrenstelle für Autofahrer*innen auf der Fahrbahn beseitigt, gleichzeitig aber eine neue Gefahr für die unbeteiligten Radfaher*innen oder Fußgänger*innen durch die Polizei geschaffen. Radfaher*innen haben dann die Wahl sich in den fließenden Autoverkehr einzufädeln oder auf den Gehweg auszuweichen, was beides sie und andere gefährdet.

Das dies auch anders geht, ist regelmäßig auf der Stadtautobahn zu beobachten. Da bleibt die Polizei so lange hinter einem Unfallfahrzeug oder Liegenbleiber stehen, bis das Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Rechtlich ist natürlich der/die Fahrzeughalter*in für das Unfallauto verantwortlich. Nur wenn die Person im Krankenhaus ist, kann das schon mal Tage oder Wochen dauern bis das Unallfahrzeug weg ist.

Die Polizei kümmert sich dann nicht mehr darum, obwohl sie die neue Gefahrenstelle geschaffen hat. Diese Praxis muss geändert werden. Unfallautos müssen immer gleich an einem verkehrssicheren Ort abgestellt werden!

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