Wir begrüßen die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die es nun den Ländern bzw. Kommunen ermöglicht, die Anwohnerparkgebühren mit einem angemessenen Preis zu versehen. Der öffentliche Raum “Straße” ist nur begrenzt vorhanden und unterliegt in verdichteten Bereichen einem vielfältigem Nutzungsdruck unterschiedlicher Verkehrsträger. Der in der Regel kostenlose ruhende Verkehr besetzt von diesem knappen Gut einen deutlichen Anteil und behindert damit oft den fließenden Verkehr und eine bessere Aufenthaltsqualität. Wir schlagen vor, die Gebühren nun auf bis zu 240 Euro pro Jahr zu erhöhen.
Mit der Gesetzesänderung wird es nun möglich, in Parkraumbewirtschaftungszonen das knappe Gut des öffentlichen Raumes mit einer angemessenen Gebühr für die meist über 23 Stunden nutzlos im Straßenraum stehenden Autos zu versehen.
Über die Gebührenhöhe gibt es unterschiedliche Ansichten. Wir schlagen einen Ansatz von 20 Euro im Monat vor und liegen damit gleich auf mit dem entsprechenden Vorstoß des deutschen Städtetages bzw. der Bundesratsinitiative des Landes Berlin. Ich habe inzwischen einen entsprechenden Antrag eingebracht, über den die Koalition derzeit berät (siehe unten).
Über dieses Thema berichtete die Berliner Morgenpost am 23.05.2020.