Der Berliner Senat und die Bundesregierung planen die Stadtautobahn A 100 von Neukölln, über den Treptower Park und Ostkreuz, durch die Gürtelstraße bis zur Storkower Straße zu verlängern. Dieser Autobahn würden wertvolle Grünflächen, Wohnungen und Gewerbeflächen zum Opfer fallen – tausende Autos würden täglich zusätzlich durch unsere Kieze rollen – noch mehr Lärm, Dreck und Dauerstau wären die Folgen.
Wie kann ich dagegen aktiv werden?
Nehmen Sie an der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan (bis zum 02. Mai 2016) teil! Zeigen Sie dem Bundesverkehrsministerium in schriftlicher Form, dass die Menschen in Berlin nicht bereit sind, ihre Lebensqualität der Betonschneise und noch mehr Blechlawinen zu opfern.
Ich informiere in den kommenden Tagen an zahlreichen Infoständen über die Beteiligungsmöglichkeiten zum Bundesverkehrswegeplan und beantworte Ihre Fragen zum Beteiligungsverfahren. Sie finden mich zu diesen Zeiten an folgenden Orten:
Di., 19.04., 07:30 – 09:30, Ostkreuz
Mi., 20.04., 12:00 – 14:00, Markgrafendamm/Persiusstr.
Do., 21.04., 13:00 – 15:00, Neue Bahnhofstr./Sonntagstr.
Do., 21.04., 16:00 – 18:00, Gürtelstr./Wiesenweg
Fr., 22.04., 08:30 – 10:30, Wilhelm-Guddorf-Str.
Fr., 22.04., 13:00 – 15:00, Frankfurter Allee/Möllendorffstr.
Mo., 25.04., 18:00 – 19:30, Scheffelstr.
Di., 26.04., 18:00 – 19:30, Storkower Straße
Mi., 27.04., 16:00 – 18:00, Treptower Park
17. Bauabschnitt (BA) zu unrecht als laufendes Projekt eingestuft
Die Einstufung des 17. BA der A 100 als laufendes Projekt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan und damit quasi als im Bau befindlich, stellt einen klaren Vertrauensbruch dar, denn
- generell erfordert eine korrekte Abschnittsbildung, dass der jeweilige Teilabschnitt eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und nicht mit weiteren gekoppelt werden muss (ansonsten ist der Abschnitt falsch gebildet);
- gemäß der Grundkonzeption für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) sollten alle Projekte, die nicht im Bau sind (auch solche mit Baurecht) auf den Prüfstand gestellt werden;
- um die Netzwirkung des BVWP im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung beurteilen zu können, müssen doch alle neu hinzukommenden Netzteile einer Beurteilung unterzogen werden und nicht durch eine Vorauswahl nur bestimmte Netzteile zur Beurteilung zur Verfügung stehen;
- im Erörterungsverfahren zum Bauvorhaben Bahnhof Ostkreuz (mit Vorsorgemaßnahme für die Autobahn) erklärte der Vorhabenträger: „Die geplante Vorsorgemaßnahme, nämlich von 2 gedeckelten Schlitzwänden, stellt keine Vorentscheidung über den Ausbau und Verlauf der BAB A100 dar.“.
Deshalb fordere ich das BMVI auf, auch den 17. BA der A100 erneut einer Prüfung zu unterziehen und durch ein für dieses Projekt erstelltes Dossier der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorzustellen.
weiterführendes Material zum Beteiligungsverfahren des Bundesverkehrswegeplans
Entwurf für eine kritische Stellungnahme zum BVWP und zur A 100
Leitfaden des BUND zur Bürgerbeteiligung und dem Verfassen von Stellungnahmen
Online-Portal zur Beteiligung am Bundesverkehrswegeplan
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030