Luftverkehr

Flughafen_Landung_RobertAgthe@flickr (CC BY 2.0)

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Die Passagierzahlen an den Berliner Flughäfen steigen stetig. 2013 flogen bereits mehr als 26 Millionen Menschen von Berlin aus – vor allem von Tegel. Dabei hatten die AnwohnerInnen dort gehofft, ab Juni 2012 keinen Fluglärm mehr ertragen zu müssen. Durch das BER-Desaster werden sie nun noch länger und aufgrund der vielen Flieger stärker belastet als zuvor. Für uns ist klar: Tegel muss geschlossen werden, sobald der BER funktionstüchtig und genehmigt in Betrieb ist.

Wir wollen den Betroffenen auch kurzfristig helfen. Wir haben die Beteiligung Berlins an einer Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Lärmschutzes angeregt und einen Weg zu weniger Flugbewegungen in Tegel vorgeschlagen. Die Fluggastzahlen blieben gleich, die Sicherheit für Flugzeuge würde erhöht. Rot-Schwarz scheinen die Menschen aber egal zu sein – und erteilt Verbesserungen bislang Absagen.

Die Verantwortungslosigkeit in der BER-Misere ist Teil einer beispiellosen  Pannenserie. Der künftig einzige Flughafen in der Region hat erhebliche Akzeptanzprobleme durch seinen ungeeigneten Standort. Trotz der schon 1996 bekannten Probleme haben SPD und CDU den Standort Schönefeld beschlossen und wollen heute die notwendigen Beschränkungen nicht akzeptieren.

Verkehrspolitik für alle – Lärmschutz durchsetzen

Wir setzen uns weiterhin für den bestmöglichen Schutz der AnliegerInnen ein: Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr (auch für Tegel), lärmoptimierte Flugrouten und vollumfänglicher Schallschutz. Dazu gehört auch eine Gebührenordnung, in welche die Betriebskosten und Baukosten des BER eingehen. Wir wollen einen Luftverkehr der im fairen Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern agiert.

Aktuelle Veröffentlichungen zu Luftverkehr


Flughafengesellschaft in finanzieller Schieflage

Die Antworten der Berliner Finanzverwaltung als Gesellschaftervertreter Berlins in der Flughafengesellschaft (FBB) verwundern sehr. Auf meine schriftliche Anfrage 18/26214 vom 13.01.21 antwortete der Senat am 01.02.21 (siehe unten).

Alles in Allem ist festzustellen, dass die Finanzlage der FBB auf Messers Schneide steht und von Transparenz gegenüber den Haushaltsgesetzgebern weiterhin keine Rede sein kann. Ein solches Vorgehen stellt eine Missachtung des Berliner Abgeordnetenhauses als Haushaltsgesetzgeber dar und wird die Flughafengesellschaft nicht aus ihrer wirtschaftlichen Schieflage befreien. Für die FBB muss schnellstmöglich ein Sanierungsplan her, sonst verlieren die Eigentümer die Kontrolle über das Unternehmen und die Steuerzahler*innen haben gleich doppelt das Nachsehen. Im einzelnen irritieren vor allem folgende Aussagen:

  1. (Antwort1-2.1) Der Gesellschafter ist über einen Darlehensantrag der FBB seit September 2020 informiert und hat den Darlehensvertrag im Dezember 2020 unterschieben ohne den Haushaltsgesetzgeber (Berliner Abgeordnetenhaus), der die Darlehenssumme freigeben muss, bisher überhaupt zu informieren. Immerhin liegt der Berliner Darlehensanteil bei über 200 Millionen Euro. 
  2. (3.4) Dass es keine Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit der FBB gibt,verwundert auch sehr. Hat doch die Bundesfinanzstaatssekretärin in einem Schreiben an den Bundestag im Zusammenhang mit der Cononahilfe 2020 mit drohender Zahlungsunfähigkeit argumentiert. Außerdem hat ein Vertreter der FBB in öffentlicher Sitzung im Untersuchungsausschuss BER II die drohende Zahlungsunfähigkeit ohne die Coronahilfen bestätigt.
  3. (zu 5.) Der gleiche Zeuge hat auch ausgesagt, dass es keine Festlegung dazu gibt wie das Gesellschafterdarlehen von 660 Millionen Euro bis 2023 zurückgezahlt werden kann. Darüber müsste noch beraten werden.
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