Pressegespräch: „A100 Beermannstraße: Häuser weg – Mieter weg – Entschädigungen weg?“

Im Februar 2015 verloren die letzten Mieter der Häuser Beermannstraße 20 und 22 durch Beschlüsse der Enteignungsbehörde ihre Wohnungen. Sie mussten in Ersatzwohnungen ziehen, die teurer sind. In den Enteignungsbeschlüssen sind auch die Entschädigungansprüche geregelt worden. Den betroffenen Mietern steht über einen Zeitraum von 191 Monaten die Differenz zwischen alter und neuer Miete als Entschädigung zu.

IMG_0859Gegen diese Entschädigungsregelung klagte der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vor dem Verwaltungsgericht – bisher ohne Ergebnis. Der zivilgerichtliche Weg scheiterte im Juni 2016. Der Senat wollte dabei durch das Gericht feststellen lassen, dass den ehemaligen Mietern rechtmäßig gekündigt wurde. Das hätte zur Folge gehabt, dass den Mietern die Entschädigungsansprüche  entzogen                                                            entzogen würden. Das Landgericht hat die Klage nun abgewiesen.

Harald Moritz informiert als verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion  gemeinsam mit Betroffenen über den aktuellen Stand der Anstrengungen von Bund und Senat gegen die Entschädigungsregelung vorzugehen.

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A100

Berlins Verkehrsplanung, die in den letzten Jahren vor allem von der SPD vorangetrieben wurde, hält an Zielen fest, deren Ursprünge weit in das letzte Jahrhundert zurück reichen. Letztes Überbleibsel dieser Pläne einer autogerechten Stadt ist die Verlängerung der Stadtautobahn, A 100. Nach Plänen des Senats soll sie bis zur Landsberger Allee fortgeführt werden. Der Ringschluss zur Seestraße erfolgt dann über die vorhandenen Stadtstraßen.

Der 16. Bauabschnitt (BA) der A 100 bis zum Treptower Park befindet sich im Bau. Der 17. BA zur Frankfurter Allee wurde bereits vom rot-schwarze Senat zum Bundesverkehrwegeplan angemeldet.

Hier können Sie den aktuellen Fyler meiner Fraktion zur Verlängerung  der A 100 einsehen.

Kostenexplosion

Im Jahr 2007 wurden für den 16. BA Kosten in Höhe von 312 Mio. Euro veranschlagt, heute liegen sie bereits bei über 500 Mio. Euro.

Die Aussage des Senats, dass die Kosten für den Autobahnbau vollständig vom Bund übernommen werden, ist falsch. Beim land Berlin werden, nach heutiger Kenntnis, rund 13 Mio. Euro an Kosten verbleiben. Dabei sind die Kosten für Anpassung von Zufahrtsstraßen und Ampeln außerhalb der eigentlichen Baufelds in diesem Betrag jedoch nicht enthalten.

A 100 bleibt verkehrspolitisch falsch

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den 16. BA nicht aufgehoben hat. Mit dem Urteil wird jedoch allein die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahren festgestellt, aber nicht Sinn oder Notwendigkeit der A 100-Verlängerung beurteilt.

Die Verlängerung der A 100 zum Treptower Park ist aus verkehrlichen, stadtplanerischen, ökologischen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen unsinnig. Sie führt nicht zur Lösung von Problemen, sondern wird neue schaffen.

Wir werden weiter gegen den Bau der A 100 kämpfen und auf deren Unsinnigkeit aufmerksam machen. Und wir werdenauf die Einhaltung der ökologischen und bautechnischen Auflagen drängen.

Hier geht es zu meiner aktuellen Themenwoche Bundesverkehrswegeplan- A 100 stoppen!

Aktuelle Veröffentlichungen zu A100


Pressegespräch: „A100 Beermannstraße: Häuser weg – Mieter weg – Entschädigungen weg?“

Im Februar 2015 verloren die letzten Mieter der Häuser Beermannstraße 20 und 22 durch Beschlüsse der Enteignungsbehörde ihre Wohnungen. Sie mussten in Ersatzwohnungen ziehen, die teurer sind. In den Enteignungsbeschlüssen sind auch die Entschädigungansprüche geregelt worden. Den betroffenen Mietern steht über einen Zeitraum von 191 Monaten die Differenz zwischen alter und neuer Miete als Entschädigung zu.

IMG_0859Gegen diese Entschädigungsregelung klagte der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vor dem Verwaltungsgericht – bisher ohne Ergebnis. Der zivilgerichtliche Weg scheiterte im Juni 2016. Der Senat wollte dabei durch das Gericht feststellen lassen, dass den ehemaligen Mietern rechtmäßig gekündigt wurde. Das hätte zur Folge gehabt, dass den Mietern die Entschädigungsansprüche  entzogen                                                            entzogen würden. Das Landgericht hat die Klage nun abgewiesen.

Harald Moritz informiert als verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion  gemeinsam mit Betroffenen über den aktuellen Stand der Anstrengungen von Bund und Senat gegen die Entschädigungsregelung vorzugehen.

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