A100 – Beermannstraße: Häuser weg – Mieter weg – Entschädigungen weg?

Der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, verweigert den ehemaligen Mieter*innen der Häuser Beermannstraße 20 und 22 die ihren zugesprochenen Entschädigungszahlungen für den Verlust ihrer Wohnungen.

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Foto vom Pressetermin am 25.8.2016. Die Sonne strahlt über die Sandfelder der Autobahnbaustelle. Ehemalige Mieter*innen der Beermannstrße 22, wo früher ihr Zuhause war: “Man will es sich nicht an sich heranlassen.”

Im Februar 2015 hat die Berliner Enteignungsbehörde den zuletzt verbliebenen Mieter*innen durch Besitzeinweisungsbeschlüsse das Wohnrecht in ihren Wohnungen in der Beermannstraße enteignet, weil die Häuser für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 abgerissen werden sollten. Den Mieter*innen ist dadurch ein dauerhafter finanzieller Schaden entstanden, nämlich durch die Differenz zwischen der alten und neuer Miete. Der Unterschied zwischen alter und neuer Miete lag bei einigen Mietparteien bei rund 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser finanzielle Schaden soll durch eine entsprechende Entschädigungsregelung im Besitzeinweisungsbeschluss ausgeglichen werden. Weiterlesen

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A100

Berlins Verkehrsplanung, die in den letzten Jahren vor allem von der SPD vorangetrieben wurde, hält an Zielen fest, deren Ursprünge weit in das letzte Jahrhundert zurück reichen. Letztes Überbleibsel dieser Pläne einer autogerechten Stadt ist die Verlängerung der Stadtautobahn, A 100. Nach Plänen des Senats soll sie bis zur Landsberger Allee fortgeführt werden. Der Ringschluss zur Seestraße erfolgt dann über die vorhandenen Stadtstraßen.

Der 16. Bauabschnitt (BA) der A 100 bis zum Treptower Park befindet sich im Bau. Der 17. BA zur Frankfurter Allee wurde bereits vom rot-schwarze Senat zum Bundesverkehrwegeplan angemeldet.

Hier können Sie den aktuellen Fyler meiner Fraktion zur Verlängerung  der A 100 einsehen.

Kostenexplosion

Im Jahr 2007 wurden für den 16. BA Kosten in Höhe von 312 Mio. Euro veranschlagt, heute liegen sie bereits bei über 500 Mio. Euro.

Die Aussage des Senats, dass die Kosten für den Autobahnbau vollständig vom Bund übernommen werden, ist falsch. Beim land Berlin werden, nach heutiger Kenntnis, rund 13 Mio. Euro an Kosten verbleiben. Dabei sind die Kosten für Anpassung von Zufahrtsstraßen und Ampeln außerhalb der eigentlichen Baufelds in diesem Betrag jedoch nicht enthalten.

A 100 bleibt verkehrspolitisch falsch

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den 16. BA nicht aufgehoben hat. Mit dem Urteil wird jedoch allein die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahren festgestellt, aber nicht Sinn oder Notwendigkeit der A 100-Verlängerung beurteilt.

Die Verlängerung der A 100 zum Treptower Park ist aus verkehrlichen, stadtplanerischen, ökologischen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen unsinnig. Sie führt nicht zur Lösung von Problemen, sondern wird neue schaffen.

Wir werden weiter gegen den Bau der A 100 kämpfen und auf deren Unsinnigkeit aufmerksam machen. Und wir werdenauf die Einhaltung der ökologischen und bautechnischen Auflagen drängen.

Hier geht es zu meiner aktuellen Themenwoche Bundesverkehrswegeplan- A 100 stoppen!

Aktuelle Veröffentlichungen zu A100


A100 – Beermannstraße: Häuser weg – Mieter weg – Entschädigungen weg?

Der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, verweigert den ehemaligen Mieter*innen der Häuser Beermannstraße 20 und 22 die ihren zugesprochenen Entschädigungszahlungen für den Verlust ihrer Wohnungen.

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Foto vom Pressetermin am 25.8.2016. Die Sonne strahlt über die Sandfelder der Autobahnbaustelle. Ehemalige Mieter*innen der Beermannstrße 22, wo früher ihr Zuhause war: “Man will es sich nicht an sich heranlassen.”

Im Februar 2015 hat die Berliner Enteignungsbehörde den zuletzt verbliebenen Mieter*innen durch Besitzeinweisungsbeschlüsse das Wohnrecht in ihren Wohnungen in der Beermannstraße enteignet, weil die Häuser für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 abgerissen werden sollten. Den Mieter*innen ist dadurch ein dauerhafter finanzieller Schaden entstanden, nämlich durch die Differenz zwischen der alten und neuer Miete. Der Unterschied zwischen alter und neuer Miete lag bei einigen Mietparteien bei rund 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser finanzielle Schaden soll durch eine entsprechende Entschädigungsregelung im Besitzeinweisungsbeschluss ausgeglichen werden. Weiterlesen

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