Beermannstraße: Verwaltungsgericht sieht keine Notwendigkeit für Entschädigung von Mieter*innen

Protest vor den Abrisshäusern 2016
Protest vor den Abrisshäusern in der Beermanstraße (2016)

Heute fand vor dem Berliner Verwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über die Entschädigung der Mieter*innen statt, die 2015 aus den Häusern Beermannstraße 20 und 22 ausziehen mussten. Ihre Häuser wurden für den Weiterbau der A100 unweit der künftigen Anschlussstelle Treptower Park abgerissen. Das Land Berlin (die Enteignungsbehörde) hat Ihnen damals eine Entschädigung zugesprochen, die die Bundesrepublik (das Verkehrsministerium) aber nicht zahlen will. Heute wurde deutlich – das Verwaltungsgericht folgt offenbar der Auffassung der Bundesrepublik und sieht leider keine Notwendigkeit, die Mieter*innen zu entschädigen. Sie seien 2015 ordnungsgemäß gekündigt worden und hätten daher keinen Anspruch, die Mehrkosten aufgrund einer höheren Miete für eine neue Wohnung erstattet zu kriegen. Dabei wäre der strittige Betrag, angesichts der Gesamtkosten der Autobahnverlängerung von über einer halben Miliarde Euro, ein Klacks für das Bundesverkehrsministerium. Erneut zeigt sich, wie rücksichtslos der Bau neuer Autobahnen Wohnraum vernichtet und Mieter*innen entschädigungslos verdrängt. So etwas wollen wir in Berlin nicht mehr! Das Urteil wird voraussichtlich Ende März verkündet.

Jungle World berichtete am 16.01.2020 hierzu.

Die taz berichtete am 15.01.2020 hierzu.

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A100

Berlins Verkehrsplanung, die in den letzten Jahren vor allem von der SPD vorangetrieben wurde, hält an Zielen fest, deren Ursprünge weit in das letzte Jahrhundert zurück reichen. Letztes Überbleibsel dieser Pläne einer autogerechten Stadt ist die Verlängerung der Stadtautobahn, A 100. Nach Plänen des Senats soll sie bis zur Landsberger Allee fortgeführt werden. Der Ringschluss zur Seestraße erfolgt dann über die vorhandenen Stadtstraßen.

Der 16. Bauabschnitt (BA) der A 100 bis zum Treptower Park befindet sich im Bau. Der 17. BA zur Frankfurter Allee wurde bereits vom rot-schwarze Senat zum Bundesverkehrwegeplan angemeldet.

Hier können Sie den aktuellen Fyler meiner Fraktion zur Verlängerung  der A 100 einsehen.

Kostenexplosion

Im Jahr 2007 wurden für den 16. BA Kosten in Höhe von 312 Mio. Euro veranschlagt, heute liegen sie bereits bei über 500 Mio. Euro.

Die Aussage des Senats, dass die Kosten für den Autobahnbau vollständig vom Bund übernommen werden, ist falsch. Beim land Berlin werden, nach heutiger Kenntnis, rund 13 Mio. Euro an Kosten verbleiben. Dabei sind die Kosten für Anpassung von Zufahrtsstraßen und Ampeln außerhalb der eigentlichen Baufelds in diesem Betrag jedoch nicht enthalten.

A 100 bleibt verkehrspolitisch falsch

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den 16. BA nicht aufgehoben hat. Mit dem Urteil wird jedoch allein die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahren festgestellt, aber nicht Sinn oder Notwendigkeit der A 100-Verlängerung beurteilt.

Die Verlängerung der A 100 zum Treptower Park ist aus verkehrlichen, stadtplanerischen, ökologischen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen unsinnig. Sie führt nicht zur Lösung von Problemen, sondern wird neue schaffen.

Wir werden weiter gegen den Bau der A 100 kämpfen und auf deren Unsinnigkeit aufmerksam machen. Und wir werdenauf die Einhaltung der ökologischen und bautechnischen Auflagen drängen.

Hier geht es zu meiner aktuellen Themenwoche Bundesverkehrswegeplan- A 100 stoppen!

Aktuelle Veröffentlichungen zu A100


Beermannstraße: Verwaltungsgericht sieht keine Notwendigkeit für Entschädigung von Mieter*innen

Protest vor den Abrisshäusern 2016
Protest vor den Abrisshäusern in der Beermanstraße (2016)

Heute fand vor dem Berliner Verwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über die Entschädigung der Mieter*innen statt, die 2015 aus den Häusern Beermannstraße 20 und 22 ausziehen mussten. Ihre Häuser wurden für den Weiterbau der A100 unweit der künftigen Anschlussstelle Treptower Park abgerissen. Das Land Berlin (die Enteignungsbehörde) hat Ihnen damals eine Entschädigung zugesprochen, die die Bundesrepublik (das Verkehrsministerium) aber nicht zahlen will. Heute wurde deutlich – das Verwaltungsgericht folgt offenbar der Auffassung der Bundesrepublik und sieht leider keine Notwendigkeit, die Mieter*innen zu entschädigen. Sie seien 2015 ordnungsgemäß gekündigt worden und hätten daher keinen Anspruch, die Mehrkosten aufgrund einer höheren Miete für eine neue Wohnung erstattet zu kriegen. Dabei wäre der strittige Betrag, angesichts der Gesamtkosten der Autobahnverlängerung von über einer halben Miliarde Euro, ein Klacks für das Bundesverkehrsministerium. Erneut zeigt sich, wie rücksichtslos der Bau neuer Autobahnen Wohnraum vernichtet und Mieter*innen entschädigungslos verdrängt. So etwas wollen wir in Berlin nicht mehr! Das Urteil wird voraussichtlich Ende März verkündet.

Jungle World berichtete am 16.01.2020 hierzu.

Die taz berichtete am 15.01.2020 hierzu.

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