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Mehr Sicherheit, Raum und Komfort für Fußgänger*innen

Die allermeisten Wege in Berlin werden zu Fuß zurückgelegt. Und Fußgänger*innen sind wir alle. Höchste Zeit also, den Fußverkehr noch sicherer und komfortabler zu gestalten. Als erstes Bundesland macht Berlin den Schutz der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen zum Gesetz und erhöht die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen im öffentlichen Raum. Eine entsprechende Novelle des Mobilitätsgesetzes wurde am Donnerstag vom Verkehrsausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Harald Moritz hierzu: „Ich bin sehr froh, dass wir mit dem neuen Gesetz die Bedeutung des Fußverkehrs als fundamentale Stütze des Umweltverbundes hervorheben. Wir bauen die Barrierefreiheit aus, verbessern die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und erhöhen die Verkehrssicherheit. Dafür haben wir uns neben der Gesetzesänderung auf mehr Blitzer, mehr Kontrollen von abbiegenden LKW und die schnellere Umsetzung von Falschparker*innen verständigt. Damit bringen wir die Transformation von der autogerechten Stadt zur fußgänger*innengerechten Stadt weiter voran und sorgen für mehr Lebensqualität für alle Berliner*innen – egal ob groß oder klein, mit oder ohne Handicap!

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