Im Februar 2015 verloren die letzten Mieter der Häuser Beermannstraße 20 und 22 durch Beschlüsse der Enteignungsbehörde ihre Wohnungen. Sie mussten in Ersatzwohnungen ziehen, die teurer sind. In den Enteignungsbeschlüssen sind auch die Entschädigungansprüche geregelt worden. Den betroffenen Mietern steht über einen Zeitraum von 191 Monaten die Differenz zwischen alter und neuer Miete als Entschädigung zu.
Gegen diese Entschädigungsregelung klagte der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, vor dem Verwaltungsgericht – bisher ohne Ergebnis. Der zivilgerichtliche Weg scheiterte im Juni 2016. Der Senat wollte dabei durch das Gericht feststellen lassen, dass den ehemaligen Mietern rechtmäßig gekündigt wurde. Das hätte zur Folge gehabt, dass den Mietern die Entschädigungsansprüche entzogen entzogen würden. Das Landgericht hat die Klage nun abgewiesen.
Harald Moritz informiert als verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion gemeinsam mit Betroffenen über den aktuellen Stand der Anstrengungen von Bund und Senat gegen die Entschädigungsregelung vorzugehen.