Wir begrüßen die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die es nun den Ländern bzw. Kommunen ermöglicht, die Anwohnerparkgebühren mit einem angemessenen Preis zu versehen. Der öffentliche Raum “Straße” ist nur begrenzt vorhanden und unterliegt in verdichteten Bereichen einem vielfältigem Nutzungsdruck unterschiedlicher Verkehrsträger. Der in der Regel kostenlose ruhende Verkehr besetzt von diesem knappen Gut einen deutlichen Anteil und behindert damit oft den fließenden Verkehr und eine bessere Aufenthaltsqualität. Wir schlagen vor, die Gebühren nun auf bis zu 240 Euro pro Jahr zu erhöhen.
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