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A100 – Beermannstraße: Häuser weg – Mieter weg – Entschädigungen weg?

Der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, verweigert den ehemaligen Mieter*innen der Häuser Beermannstraße 20 und 22 die ihren zugesprochenen Entschädigungszahlungen für den Verlust ihrer Wohnungen.

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Foto vom Pressetermin am 25.8.2016. Die Sonne strahlt über die Sandfelder der Autobahnbaustelle. Ehemalige Mieter*innen der Beermannstrße 22, wo früher ihr Zuhause war: “Man will es sich nicht an sich heranlassen.”

Im Februar 2015 hat die Berliner Enteignungsbehörde den zuletzt verbliebenen Mieter*innen durch Besitzeinweisungsbeschlüsse das Wohnrecht in ihren Wohnungen in der Beermannstraße enteignet, weil die Häuser für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 abgerissen werden sollten. Den Mieter*innen ist dadurch ein dauerhafter finanzieller Schaden entstanden, nämlich durch die Differenz zwischen der alten und neuer Miete. Der Unterschied zwischen alter und neuer Miete lag bei einigen Mietparteien bei rund 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser finanzielle Schaden soll durch eine entsprechende Entschädigungsregelung im Besitzeinweisungsbeschluss ausgeglichen werden. Weiterlesen

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