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Beermannstraße: Verwaltungsgericht sieht keine Notwendigkeit für Entschädigung von Mieter*innen

Protest vor den Abrisshäusern 2016
Protest vor den Abrisshäusern in der Beermanstraße (2016)

Heute fand vor dem Berliner Verwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über die Entschädigung der Mieter*innen statt, die 2015 aus den Häusern Beermannstraße 20 und 22 ausziehen mussten. Ihre Häuser wurden für den Weiterbau der A100 unweit der künftigen Anschlussstelle Treptower Park abgerissen. Das Land Berlin (die Enteignungsbehörde) hat Ihnen damals eine Entschädigung zugesprochen, die die Bundesrepublik (das Verkehrsministerium) aber nicht zahlen will. Heute wurde deutlich – das Verwaltungsgericht folgt offenbar der Auffassung der Bundesrepublik und sieht leider keine Notwendigkeit, die Mieter*innen zu entschädigen. Sie seien 2015 ordnungsgemäß gekündigt worden und hätten daher keinen Anspruch, die Mehrkosten aufgrund einer höheren Miete für eine neue Wohnung erstattet zu kriegen. Dabei wäre der strittige Betrag, angesichts der Gesamtkosten der Autobahnverlängerung von über einer halben Miliarde Euro, ein Klacks für das Bundesverkehrsministerium. Erneut zeigt sich, wie rücksichtslos der Bau neuer Autobahnen Wohnraum vernichtet und Mieter*innen entschädigungslos verdrängt. So etwas wollen wir in Berlin nicht mehr! Das Urteil wird voraussichtlich Ende März verkündet.

Jungle World berichtete am 16.01.2020 hierzu.

Die taz berichtete am 15.01.2020 hierzu.

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