Schriftliche Anfrage zur Umsetzung von Falschparkern: Fußverkehr muss stärker berücksichtigt werden!

Fast 50.000 Mal sind im vergangenen Jahr in Berlin falsch parkende Autos abgeschleppt worden. Das waren 1.000 Umsetzungen mehr als im Jahr zuvor. Aber: Dies sind insgesamt nur zwei Prozent der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge in Berlin. Das geht aus meiner aktuellen schriftlichen Anfrage hervor, die nun beantwortet wurde. Ein Großteil entfällt hierbei auf Behinderungen des fließenden Verkehrs, also zum Beispiel Parken auf Busspuren, Radfahrstreifen oder in “zweiter Reihe”. Dies zeigt aber auch, dass in Zukunft noch stärker auf Behinderungen des Fußverkehrs geachtet werden muss. Hierbei insbesondere auf Schulwegen oder bei Gefährdung mobilitätseingeschränkter Personen. Dies muss durch eine Änderung der entsprechenden Dienstanweisung erfolgen, da die Anordnung zum Umsetzen größtenteils im Ermessen der Beamten vor Ort liegt. Weiterlesen

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Anfragen

Hier finden Sie meine Parlamentarische Anfragen an den Senat. Jede/r Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge, im Rahmen seines Fragerechts mit einer schriftlichen Anfrage, vom Senat Auskunft verlangen. Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen.

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Schriftliche Anfrage zur Umsetzung von Falschparkern: Fußverkehr muss stärker berücksichtigt werden!

Fast 50.000 Mal sind im vergangenen Jahr in Berlin falsch parkende Autos abgeschleppt worden. Das waren 1.000 Umsetzungen mehr als im Jahr zuvor. Aber: Dies sind insgesamt nur zwei Prozent der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge in Berlin. Das geht aus meiner aktuellen schriftlichen Anfrage hervor, die nun beantwortet wurde. Ein Großteil entfällt hierbei auf Behinderungen des fließenden Verkehrs, also zum Beispiel Parken auf Busspuren, Radfahrstreifen oder in “zweiter Reihe”. Dies zeigt aber auch, dass in Zukunft noch stärker auf Behinderungen des Fußverkehrs geachtet werden muss. Hierbei insbesondere auf Schulwegen oder bei Gefährdung mobilitätseingeschränkter Personen. Dies muss durch eine Änderung der entsprechenden Dienstanweisung erfolgen, da die Anordnung zum Umsetzen größtenteils im Ermessen der Beamten vor Ort liegt. Weiterlesen

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