Rechtsstatus der MieterInnen der Beermannstraße 20 und 22

Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Anfrage zum Rechtsstatus der MieterInnen der Beermannstraße 20 und 22 finden Sie hier.

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Hier finden Sie meine Parlamentarische Anfragen an den Senat. Jede/r Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge, im Rahmen seines Fragerechts mit einer schriftlichen Anfrage, vom Senat Auskunft verlangen. Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen.

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