Seit Jahren kündigt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt nun dem Bundestag vor, eine Zustimmung des Bundesrats ist notwendig. Rot-Rot-Grün teilt das Ziel, das Personenbeförderungsgesetz aufgrund der Entwicklungen im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs zu überarbeiten. Dabei steht für uns fest, dass dem Verdrängungswettbewerb durch Plattformanbieter wie Uber und Co. zulasten des Taxigewerbes, das als Teil des ÖPNV eine Tarif- und Beförderungspflicht erfüllt, Einhalt geboten werden muss. Weniger Verkehr, Verbraucherschutz und die Einhaltung von Sozialstandards liegen im öffentlichen Interesse. Hinzu kommt, dass die Kommunen Rechtssicherheit brauchen bei der Einführung von flexiblen Bedarfsverkehren wie Ridepooling, die Angebote im Linienverkehr des ÖPNV ergänzen sollen, um den Umstieg vom Auto attraktiver zu machen. Die rot-rot-grüne Koalition hat dafür am 18.02.21 einen Antrag (Drucksache 18/3403) im Abgeordnetenhaus beschlossen.
Harald Moritz: “Die schleichende Zerstörung des Taxigewerbes durch im rechtlichen Graubereich agierende Mietwagenvermittler wie Uber und Co. muss endlich beendet werden! Wir brauchen faire Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen. Wir wollen digitale Vermittlungsplattformen für sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse ihrer vermittelten Fahrer*innen verantwortlich machen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung über den Senat auf, dies in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes umzusetzen. Es darf nicht sein, dass große Unternehmen wie Uber und Co. gut verdienen, während viele Fahrer*innen ihren Lebensunterhalt über die Sozialsysteme aufstocken müssen!
Die geplante Einführung der neuen Verkehrsart „Pooling-Verkehre“ begrüßen wir. Je mehr Menschen sich Fahrzeuge teilen, desto weniger Verkehr entsteht. Hier muss der Bund den Kommunen aber effektive Steuerungsinstrumente an die Hand gegeben.”