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Saubere Luft für alle!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar 2018 geurteilt, dass Fahrverbote zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte grundsätzlich rechtlich zulässig sind um die Qualität der Luft zu verbessern. Die Städte müssen sie zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Betracht ziehen. Da auch Berlin den EU-Grenzwert für die Sauberkeit der Luft an vielen Orten der Stadt nicht einhält und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Berlin auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt hat, muss nun aller Voraussicht nach auch der Senat Fahrverbote prüfen. Ein eigenes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts in diesem Fall wird noch vor der Sommerpause erwartet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner geschützt wird und die Grenzwerte so schnell wie möglich wieder eingehalten werden. Um Härten für Pendlerinnen und Pendler sowie Gewerbetreibende zu verhindern, fordern wir die Automobilhersteller und die Bundesregierung auf, kostenlose, effektive Hardware-Nachrüstungen für mangelhafte Dieselmotoren anzubieten und die „blaue Plakette“ einzuführen, die sauberen Fahrzeugen auch in Zukunft die Einfahrt in geschützte Zonen sichert.
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