Anlässlich der Strafanträge des Senats gegen fünf Aktivisten des Bündnis A100 Stoppen habe ich – gemeinsam mit meinem bündnisgrünen Kollegen Dirk Behrendt – Bausenator Müller in einem Brief aufgefordert, die Strafanträge zurück zu ziehen. Von seiner nun vorliegenden Antwort, bin ich sehr enttäuscht.
Den von den Strafanträgen betroffenen Aktivisten wird vorgeworfen am 3. Februar 2014 die kurz zuvor vom Senat enteigneten Grundstücke nicht freiwillig verlassen zu haben. Wir waren bei der Räumung anwesend und konnten uns ein eigenes Bild machen. In unseren Augen handelte es sich zunächst um eine völlig legale Aktion, die unter Zustimmung des Grundstückbesitzers stattfand. Nach der Enteignung handelte es sich in unseren Augen um eine symbolische Aktion des zivilen Ungehorsams, die keine Stafverfolgung erfordert.
Ich bedauere sehr, dass Bausenator Müller in seiner Antwort zu einer anderen Einschätzung kommt. So unterscheidet er zwischen den “friedlichen Handlungen von Personen einer Protestgruppe und den strafrechtlich relevanten Aktionen von Personen eines verschanzten Aktionskreises”. Bausenator Müller kriminalisiert damit die Proteste gegen den Weiterbau der A100 und hält unnötig an den Strafanträgen gegen die fünf Aktivisten fest.
Es bleibt zu befürchten, dass der Senat diese Haltung gegenüber dem legitimen Widerstand auch bei den bevorstehenden Räumungen in der Beermannstraße beibehalten wird.
Ich werde mich auch weiterhin mit friedlichen Protesten gegen den Weiterbau der A100 solidarisieren.