Am Donnerstag, den 28. Januar 2021 soll der Fußverkehrsteil des Mobilitätsgesetzes im Abgeordnetenhaus in zweiter Lesung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen verabschiedet werden. Diese konnten den ursprünglichen Entwurf des Senates in den letzten Monaten noch in vielen Punkten konkretisieren und verbessern. Das Gesetz wird noch dieses Jahr inkraft treten. Harald Moritz wird den Entwurf in der morgigen Plenarsitzung gegen 18 Uhr als Priorität seiner Fraktion einbringen und die Rede halten. Hier sein Kommentar hierzu:
“Ich bin sehr froh, dass wir mit dem neuen Gesetz die Bedeutung des Fußverkehrs als fundamentale Stütze des Umweltverbundes hervorheben. Mit diesen gesetzlichen Regelungen wird die Barrierefreiheit, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum noch stärker in den Fokus der Berliner Behörden gerückt. Damit bringen wir die Transformation von der autogerechten zur fußgänger*innengerechten Stadt weiter voran und sorgen somit für mehr Lebensqualität für alle Berliner*innen. Egal ob groß oder klein, mit oder ohne Handicap!
Neben der gesetzlichen Grundlage, die nun geschaffen wird, ist die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen und die Anschaffung der notwendigen Kontrollgeräte (z.B. Blitzer) für die Verkehrssicherheit, Voraussetzung für ein Gelingen der Umsetzung.
Die Kritik am eingebrachten Gesetzestext, die vor allem vom FUSS e.V. kam, ist zum Teil durch konkretere Formulierungen berücksichtigt worden. So zum Beispiel bei den Querungen – hier werden künftig Doppelquerungen zum Standard. Und alle Ampeln sollen bis 2030 mit Blindenakkustik und Vibarationstastern ausgestattet werden. Ansonsten gibt es natürlich, wie es für ein Gesetz typisch ist, auch offene Formulierungen, zu denen noch Ausführungsvorschriften oder ähnliche untergesetzliche Regelungen getroffen werden müssen.
Die Bedeutung des Fußverkehrs wird durch diesen Teil des Mobilitätsgesetzes zum ersten mal überhaupt deutlich herausgestellt. Deshalb wird jetzt auch ein Fußverkehrsplan als Rechtsverordnung erlassen. Auch dies ist eine Verbesserung, die wir auf dem Wege der parlamentarischen Beratungen erreichen konnten.”
Die Berliner Zeitung berichtete hierzu am 26. Januar 2021.
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