Mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit – zur Erreichung dieser Ziele fördert der Berliner Senat mithilfe zwei neuer Programme zum einen die Anschaffung von Lastenfahrrädern für gewerbliche Zwecke und zum anderen den Einbau von Abbiege-Assistenzsystemen in LKWs.
Das Berliner Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme wird jetzt noch attraktiver. Waren bisher nur Systeme, die über ein Kamera-Monitor-System inklusive optisches oder akustisches Warnsignal verfügen, förderfähig, ist ab dem 12.03.21 das Förderprogramm auch für Abbiegeassistenten ohne Kamera-Monitor geöffnet. Eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt ist weiterhin erforderlich. Mit der Anpassung des Programms wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auch anderweitige Systeme in punkto Sicherheit den Kamera-Monitor-Systemen mindestens ebenbürtig sind.
Zur Sommerpause 2021 startet voraussichtlich außerdem das zweite Lastenradförderprogramm in dieser Legislaturperiode. Die Förderung wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) abgewickelt. Die Fördersummen belaufen sich auf 1.000 Euro für ein Lastenrad ohne Elektromotor, 2.000 Euro für ein Lastenrad mit Elektromotor und 500 Euro für einen Fahrradanhänger. Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Berliner Unternehmen, an selbstständig Tätige und an Vereine, die mindestens ein Lastenrad, E-Lastenrad oder einen Transportanhänger für gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Zwecke anschaffen wollen. Nur private Nutzung ist damit – im Unterschied zum ersten Programm von 2018 – aktuell nicht förderfähig.