Die Antworten der Berliner Finanzverwaltung als Gesellschaftervertreter Berlins in der Flughafengesellschaft (FBB) verwundern sehr. Auf meine schriftliche Anfrage 18/26214 vom 13.01.21 antwortete der Senat am 01.02.21 (siehe unten).
Alles in Allem ist festzustellen, dass die Finanzlage der FBB auf Messers Schneide steht und von Transparenz gegenüber den Haushaltsgesetzgebern weiterhin keine Rede sein kann. Ein solches Vorgehen stellt eine Missachtung des Berliner Abgeordnetenhauses als Haushaltsgesetzgeber dar und wird die Flughafengesellschaft nicht aus ihrer wirtschaftlichen Schieflage befreien. Für die FBB muss schnellstmöglich ein Sanierungsplan her, sonst verlieren die Eigentümer die Kontrolle über das Unternehmen und die Steuerzahler*innen haben gleich doppelt das Nachsehen. Im einzelnen irritieren vor allem folgende Aussagen:
- (Antwort1-2.1) Der Gesellschafter ist über einen Darlehensantrag der FBB seit September 2020 informiert und hat den Darlehensvertrag im Dezember 2020 unterschieben ohne den Haushaltsgesetzgeber (Berliner Abgeordnetenhaus), der die Darlehenssumme freigeben muss, bisher überhaupt zu informieren. Immerhin liegt der Berliner Darlehensanteil bei über 200 Millionen Euro.
- (3.4) Dass es keine Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit der FBB gibt,verwundert auch sehr. Hat doch die Bundesfinanzstaatssekretärin in einem Schreiben an den Bundestag im Zusammenhang mit der Cononahilfe 2020 mit drohender Zahlungsunfähigkeit argumentiert. Außerdem hat ein Vertreter der FBB in öffentlicher Sitzung im Untersuchungsausschuss BER II die drohende Zahlungsunfähigkeit ohne die Coronahilfen bestätigt.
- (zu 5.) Der gleiche Zeuge hat auch ausgesagt, dass es keine Festlegung dazu gibt wie das Gesellschafterdarlehen von 660 Millionen Euro bis 2023 zurückgezahlt werden kann. Darüber müsste noch beraten werden.