Sie sind grün, mindestens zwei Meter breit und mit Pollern und einer Sperrfläche vom motorisierten Verkehr getrennt: So werden die geschützten Radfahrstreifen aussehen, von denen wir möglichst viele an Berliner Hauptstraßen bauen wollen. Los geht es im Frühjahr 2018 an der Hasenheide.
Auf der diesjährigen Fahrradkommunalkonferenz in Berlin hat Senatorin Regine Günther die geplanten geschützten Radstreifen am Beispiel der Planung für die Hasenheide vorgestellt. Weitere geschützte Radstreifen befinden sich in Planung und werden derzeit mit den Bezirken abgestimmt.
Zukünftig soll in Berlin an Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit für Radfahrende durch eine verbesserte Infrastruktur deutlich verbessert werden. Geschützte Radstreifen sind – neben baulichen Radwegen – eine zentrale Maßnahme zur Steigerung sowohl der objektiven als auch der gefühlten Verkehrssicherheit und der Umsetzung der Vision Zero: der weitgehenden Reduzierung von Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Die Umsetzung soll mit dem Start der Bausaison 2018 beginnen.
Folgende Eckdaten sind für die geschützten Radstreifen vorgesehen:
Breite: mindestens 2 Meter
Sperrfläche: 1 Meter Breite zwischen Rad- und Autoverkehr
Poller (0,9 m hoch) verhindern ein Befahren der Radstreifen
Eine grüne, flächendeckende Färbung wird die Radstreifen auch optisch von der Fahrbahn trennen.
Der vorgestellte geschützte Radstreifen an der Hasenheide wird von Südstern bis Wissmannstraße auf der südlichen Seite verlaufen. Die konkrete bauliche Umsetzung wird jeweils nach den Gegebenheiten vor Ort entschieden. Es wird Bereiche mit und ohne Parkstreifen für den ruhenden Verkehr geben. Für Kreuzungsübergänge und Nachtbus-Haltestellen sind Unterbrechungen vorgesehen.
Geschützte Radstreifen und eine signifikante Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zwei zentrale Bestandteile des Berliner Mobilitätsgesetzes, das durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Senat und Abgeordnetenhaus eingebracht werden wird. Berlin wird als erste Kommune in Deutschland geschützte Radstreifen einführen. Der Teil Radgesetz des Mobilitätsgesetzes ist das erste seiner Art in Deutschland.
Quelle: SenUVK