Persönliche Stellungnahme zum fehlenden Nachtflugverbot im Koalitionsvertragsentwurf von SPD, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen in Berlin für 2016-2021

IMG_0684Im Wahlprogramm haben wir, Bündnis 90 / Die Grünen Berlin, unsere Ziele für die Berliner Politik verankert, darunter auch das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den BER. Dieses Ziel halten wir weiterhin für richtig und notwendig. Uns war und ist dabei bewusst, dass die Umsetzung dieses Ziel nicht allein durch das Land Berlin möglich ist, sondern nur in Zusammenarbeit mit Brandenburg und dem Bund umsetzbar ist.

 
Die Koalitionsverhandlungen haben in 14 Fachverhandlungsgruppen und der
Hauptverhandlungsgruppe stattgefunden. Ich gehörte der Fachverhandlungsgruppe Verkehr und Mobilität an, in der ich unsere Ziele klar kommuniziert habe.
Insbesondere von Seiten der SPD wurde von Anfang an betont, dass der Themenkomplex
BER/Schallschutz/Nachtflugverbot nur im Rahmen der Hauptverhandlungsgruppe behandeltwerden soll.

Unseren Verhandler*innen der Hauptverhandlungsgruppe war die Bedeutung des Nachtflugverbotes bewusst. Sie wurden von mir mit den notwendigen Argumente pro Nachtflugverbot versorgt. Dabei habe ich mich auch auf die zahlreichen Hinweise aus den Bürgerinitiativen gestützt. Mit diesem Ziel und weiteren Zielen beim Schallschutz, zu betriebswirtschaftlichen Fragen und zum Ausbau des BER, sind wir in die Koalitionsverhandlungen gegangen. Das Thema Nachtflugverbot war das einzige Sachthema das bis zur letzten Beratung am 16.11.2016 strittig blieb.

Die letztlich erzielte Vereinbarung, dass das Land Berlin Gespräche über mehr Nachtruhe mit den anderen Gesellschaftern aufnehmen soll, um zu regelmäßigen Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht zu kommen, kann das Nachtflugverbot nicht ersetzen, stellt aber das maximal erzielbare Verhandlungsergebnis dar. Im anderen Fall wären die Koalitionsverhandlungen gescheitert. Ob in einer anderen Parteienkonstellation oder nach Neuwahlen bessere Ergebnisse erzielt worden wären, bleibt zwar Spekulation, dürfte aber stark anzuzweifeln sein.

Ja, wir konnten unser Ziel ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, nicht erreichen. Wir konnten nur einen unscharfen Kompromiss erzielen, bei der sich die künftige Koalition darauf verständig hat mehr für den Schallschutz und für eine längere Nachtruhe zu tun. Hätten wir in unserem Wahlprogramm gleich schwächere Ziele formuliert, so wären wir sicher nur zu einer noch unschärferen Vereinbarung gelangt. Von daher war es richtig das Nachtflugverbot so konkret ins Wahlprogramm aufzunehmen. Nun muss an der Umsetzung dieser Vereinbarung gearbeitet werden, sie bietet durchaus Ansätze spürbare Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen. Am Ende der Legislatur wird zu beurteilen sein, ob wir merkbare Fortschritte erreicht haben.

Die Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr besteht nicht nur für den BER, sondern an vielen deutschen Flughäfen und wird uns in den Bundesländern und auf der Bundesebene weiterhin beschäftigen. Von Bündnis 90 / Die Grünen sind in verschiedenen Bundesländern Bundesratsinitiativen ausgegangen um die gesetzlichen Grundlagen für mehr Schutz vor Fluglärm zu verbessern, inklusive leichterer Regelungen zur Durchsetzung von Nachtflugverboten. Diese Initiativen haben wir in Berlin ebenfalls unterstützt und werden dafür auch künftig arbeiten.

 
Harald Moritz, MdA                                                                                                                      30.11.2016

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