Ohne Schallschutz keine Südbahnnutzung am BER

Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt zum Bericht aus der Sitzung der
Fluglärmkommission:

Voraussetzung der Nutzung der südlichen Start- und Landebahn des BER ist der Schutz der Betroffenen vor Fluglärm. Wenn die Flughafengesellschaft immer noch nicht in der Lage ist, den Betroffenen Schallschutz zu gewähren, ja anscheinend nicht einmal exakte
Kostenerstattungsvereinbarungen zum Schallschutz für die Betroffenen erstellen kann, dann muss die zeitweilige Nutzung der Südpiste solange verschoben werden, bis der Schallschutz eingebaut ist.

Statt die weitere Nutzung von Tegel zu propagieren, sollte sich Herr Mehdorn lieber auf die Umsetzung des Schallschutzprogramms konzentrieren, dann kann er auch zur Sanierung der Nordbahn die Südbahn vor Eröffnung des BER zeitweise nutzen. Aber es gilt: Ohne Schallschutz kein Flugbetrieb!

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