Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, sagt mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu den Flugrouten in Blankenfelde-Mahlow:
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zeigt erneut,
dass es einen erheblichen Optimierungsbedarf bei den Flugrouten des BER zum besseren
Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gibt.
Die Absicht, die beiden Start- und Landebahnen unabhängig und parallel zu betreiben, steht dem besseren Schutz vor Fluglärm im Wege. Der unabhängige Parallelbetrieb ist nicht zwingend notwendig, aber er blockiert aber Flugroutenvarianten, die einen besseren
Lärmschutz für die AnwohnerInnen ermöglichen.
Des weiteren zeigt das Urteil des OVG, dass es unbedingt ein Nachtflugverbot von 22-6
Uhr geben muss, damit die AnwohnerInnen wenigstens Nachts vom krankmachendem Lärm entlastet werden. Dies gilt nicht nur am BER, sondern auch für den Flughafen Tegel – solange es dort noch Flugbetrieb gibt.