Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt zur aktuellen Umsetzung
des Schallschutzprogramms am BER:
Die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage (Drs. Nr. 17/12379) und der aktuelle
Schallschutzbericht der Flughafengesellschaft widerlegen die Behauptungen der Herren
Wowereit und Mehdorn, dass bis zu 90 Prozent der Wohneinheiten im Tagesschutzgebiet
des BER keinen physikalischen Schallschutz mit dem gerichtlich bestätigten Schutzziel
bekommen könnten.
Tatsächlich nennt die Antwort auf die Kleine Anfrage einen Anteil von etwa 75 Prozent der
Wohneinheiten, bei denen eine Umsetzung zwar komplex aber aber immer im Einzelfall auf bauphysikalische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen sei. Nur bei einem kleinen Teil der Wohnungen sei der Schallschutz bauphysikalisch nicht möglich. Unwirtschaftlich ist es, wenn die Kosten für den Schallschutz über 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie liegen.
Auch die Aussage der Flughafengesellschaft, die meisten Eigentümer gäben im Falle der
Zahlung einer finanziellen Entschädigung die Gelder für andere Dinge als den Schallschutz aus, ist eine durch nichts belegbare Mutmaßung der Flughafengesellschaft. Eine repräsentative Umfrage dazu gibt es nicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die verantwortlichen Personen in
Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft auf den Schallschutz endlich
rechtskonform und zügig umzusetzen.
Die Kleine Anfrage als pdf herunterladen: 20130809-PM-Schallschutz-ham ka17-12379 Schallschutz BER