Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Die allermeisten Wege in Berlin werden zu Fuß zurückgelegt. Und Fußgänger*innen sind wir alle. Höchste Zeit also, den Fußverkehr noch sicherer und komfortabler zu gestalten. Als erstes Bundesland macht Berlin den Schutz der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen zum Gesetz und erhöht die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen im öffentlichen Raum. Eine entsprechende Novelle des Mobilitätsgesetzes wurde am Donnerstag in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Ganz im übergeordneten Sinne des Berliner Mobilitätsgesetzes sieht das neue Kapitel zum Fußverkehr vor, weitere Räume in der Stadt zu schaffen, in denen der motorisierte Individualverkehr keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. So sollen zum Beispiel geeignete Straßen oder Plätze zu Begegnungszonen oder (temporären) Spielstraßen werden. Um neue Zebrastreifen schneller auf die Straße zu bringen und die Bezirke zu entlasten, kann die Verkehrsverwaltung künftig diese Aufgabe an sich ziehen. In der Zwischenzeit können Pop-up-Zebrastreifen zum Einsatz kommen. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen soll außerdem erhöht werden, in dem die für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörden insbesondere solche Regelverstöße verfolgen, die die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden gefährden.
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