Die Neufestestzung der Lärmschutzzonen am Flughafen Tegel ergibt sich aus der Novelle des Fluglärmgesetzes von 2007. Die späte Festsetzung hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber im Jahr 2007 davon ausging, dass der Flughafen Tegel innerhalb der nächsten zehn Jahre geschlossen würde. Da der Flughafen Tegel aber wegen der wiederholten Verschiebung der Inbetriebnahme des BER nicht geschlossen werden konnte, mussten nun die Lärmschutzzonen nach geltendem Recht festgesetzt werden.
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