Elektrische Kleinstfahrzeuge werden wohl ab 2019 in Deutschland in einer eigenen Fahrzeugklasse geführt. Ab 2019, so der Plan, schafft die Bundesregierung die neue Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Wichtige Eckpunkte dafür sind:
- Es gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das ist die bekannte Grenze für die Helmpflicht – sie besteht nicht. Viele Nutzer tragen aber aus Sicherheitsgründen bereits heute einen Helm.
- Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen. Zwar sind die Schäden, die von PLEVs verursacht werden können, monetär gering. Wichtiger aber dürfte der Aspekt sein, dass der Besitzer identifiziert werden kann.
- PLEVs sind nach der Verordnung „generell auf vorhandene baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen verwiesen“. Im Klartext: Es besteht Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.
- Die Leistungsgrenze des Elektromotors beträgt 500 Watt. Für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1.200 Watt erlaubt.
- „Fahrdynamische Mindestanforderungen“ müssen erfüllt werden. Übersetzt: Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben. Die Details sind noch nicht verabschiedet.
- Die Regelung gilt bundeseinheitlich. Das ist ein wichtiger Umstand, damit kein chaotischer Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Vorgaben entsteht.
- Das Inkrafttreten ist für Ende 2018 oder Anfang 2019 vorgesehen.
(Quelle: electrive.net)
Ich begrüße eine größere Vielfalt an Mobilitätsarten auf unseren Fahrwegen. Die Mitnahme der Elektrokleinstfahrzeuge in Bussen und Bahnen wird manch eine*n hoffentlich vom eigenen Autogebrauch abhalten. Eine Entwicklung die wir im Namen der Luftreinheit und lebenswerten Stadtentwicklung unbedingt benötigen.
Gleichzeitig darf das nicht zu einer Verschlechterung der Situation für Radfahrende führen. Unsere Radwege sind teils bereits sehr ausgelastet und baulich so schmal, dass ein Nebeneinander oft schwer möglich ist.
Ich befürchte auch dass es mancherorts zu einem fälschlichen Gebrauch der Gehwege kommt. Gehwege müssen aber dringend von Elektrokleinsfahrzeugen freigehalten werden. Sie sind für den Fußverkehr da und müssen auch im Namen der Barrierearmheit erhalten und geschützt werden.