Die Neufestestzung der Lärmschutzzonen am Flughafen Tegel ergibt sich aus der Novelle des Fluglärmgesetzes von 2007. Die späte Festsetzung hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber im Jahr 2007 davon ausging, dass der Flughafen Tegel innerhalb der nächsten zehn Jahre geschlossen würde. Da der Flughafen Tegel aber wegen der wiederholten Verschiebung der Inbetriebnahme des BER nicht geschlossen werden konnte, mussten nun die Lärmschutzzonen nach geltendem Recht festgesetzt werden.
Die Flughafengesellschaft hat den neuen Eröffnungstermin des BER auf den 31.10.2020 festgelegt und sieht einen schnellen Umzug des Flugbetriebs von Tegel zum BER vor. Somit ist laut FBB mit einer Schließung von Tegel noch 2020 zu rechnen. Angesichts der kurzen Zeitspanne zur Realisierung möglicher Lärmschutzmaßnahmen für die Anlieger haben sich die Flughafengesellschaft und der Senat darauf verständigt, den am stärksten von Fluglärm Betroffenen eine freiwillige Entschädigung zu zahlen.
Die FBB betont, dass diese Entschädigung im Rahmen des gesetzlichen Entschädigungsverfahrens ein freiwilliges Angebot ist. Antragsberechtigt sind die Eigentümer*innen von Wohneinheiten bei denen tagsüber mehr als 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) Dauerschallpegel gemessen werden. Das betrifft etwa 3000-3500 Haushalte. Die Entschädigungssumme wird sich auf durchschnittlich 1000 Euro belaufen.
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