Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Sachverhalt der bauzeitlichen Barrierefreiheit am Bahnhof Schöneweide tiefgehend geprüft. Ein Verweis auf bestehende Busangebote und die Ausweitung der Betriebszeiten des Linienbusses 163 werden als nicht ausreichend erachtet. Es ist eine temporäre Aufzugslösung durch die Deutsche Bahn AG einzurichten, welche die Zugangsmöglichkeit zu den Bahnsteigen A und B gewährleistet.
Besonders vor dem Hintergrund des Mobilitätsgesetzes muss die barrierefreie Nutzbarkeit auch während der Bauzeit durch den Betreiber bzw. Vorhabensträger, in dem Fall Deutsche Bahn AG, sichergestellt werden. Ein entsprechendes Schreiben wurde der Deutschen Bahn AG zugestellt.
So beantwortete die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz meine Schriftliche Anfrage zum Umbau des Bahnhofs Schöneweide. Ein Gewinn für die Barrierefreiheit der uns dank des Mobilitätsgesetzes gelungen ist.