Berlin geht neue Wege im Fußverkehr

Gestern war ich mit dabei, als die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine Günther im Berliner Mobilitätsbeirat die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Fußverkehrsförderung vorstellte. Sie bilden die Grundlage für den vierten Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der Mitte 2019 im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. „Das ist ein großer Schritt für Berlin! Ich bedanke mich besonders herzlich bei den Teilnehmenden des „Dialog Fußverkehr“, die die Eckpunkte mit uns zusammen erarbeitet haben. Das Mobilitätsgesetz setzt den Fußverkehr auf eine Stufe mit dem ÖPNV und dem Radverkehr“, so die Senatorin.

Die Eckpunkte für den Fußverkehrsabschnitt
(hier zitiere ich die dazugehörige Pressemitteilung von SenUVK)

Übergreifendes Ziel ist eine deutliche Steigerung der zu Fuß zurückgelegten Wege in
Berlin. Vor diesem Hintergrund schlägt die Dialogrunde zehn Eckpunkte vor:

1. Direkte Wege herstellen. Um Umwege zu vermeiden, soll grundsätzlich das Queren an jedem Arm einer Kreuzung ermöglicht werden. Auch im Verlauf von Straßen sollen
zusätzliche Querungsmöglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel mit neuen Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln. An Ampeln soll das Queren in einem Zug
gefördert werden. Bebauungspläne sollen abkürzende Fußwege durch geschlossene
Bauwerke oder Anlagen vorsehen (Blockdurchwegung). An Baustellen soll die Fußverkehrsführung barrierefrei, ohne größere Umwege und möglichst ohne Wechsel
der Straßenseite erfolgen.

2. Aufenthaltsqualität spürbar verbessern. Bei der Konzeption von Maßnahmen zur
Erhöhung der Aufenthaltsqualität sollen Bürgerinitiativen stärker eingebunden werden.
Hierfür sollen zum Beispiel Sitzgelegenheiten ausgebaut, Durchgangsverkehr vermieden
und öffentliche Plätze als Orte der Begegnung, der Erholung und des Verweilens
aufgewertet werden.

3. Verknüpfung mit dem ÖPNV stärken. Der Fußverkehr hat eine wichtige
Zubringerfunktion für den ÖPNV. Die Wege zu, von und beim Umsteigen zwischen den
Haltestellen sollen deswegen vorrangig verbessert werden. Dies umfasst insbesondere
Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit sowie zur Vermeidung von
Umwegen.

4. Kinderfreundlichen Fußverkehr fördern. Die Selbstständigkeit von Kindern im
Fußverkehr hat Vorteile für die kindliche Entwicklung, Gesundheit, Konzentration und
den sozialen Austausch. Dazu braucht es neben einer umfassenden Mobilitätsbildung
eine selbsterklärende Verkehrsinfrastruktur sowie gezielte Maßnahmen im Umfeld von
Kindertagesstätten und Schulen. An allen Schulen sollen Gremien für Mobilität
geschaffen werden. Schülerlotsen sollen gefördert, Schulwegpläne verpflichtend
gemacht und ein Konzept für schulisches Mobilitätsmanagement entwickelt werden.

5. Fußwege sicherer machen. Auch im Fußverkehr gilt die „Vision Zero“ – Berlins Ziel, die Zahl der getöteten und verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken. Die subjektiv wahrgenommene Sicherheit soll ebenfalls verbessert werden. Gezielte Maßnahmen sollen unter anderem Gefährdungen beim Queren von Einkaufsstraßen ausräumen. Durch eine stärkere Trennung von Fuß- und Radverkehr sollen Nutzungskonflikte zum gemeinsamen Vorteil entschärft werden.

6. Fußwege barrierefrei gestalten. Die Barrierefreiheit von Fußwegen ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am gesellschaftlichen Leben. Auch Senioren, Schwangere, Menschen mit kleinen Kindern
und viele andere profitieren von barrierefreien Wegen. Erreicht werden soll dies unter
anderem durch den Ausbau von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und Orientierungshilfen sowie die Sicherung einer barrierefreien Führung an Baustellen.
Außerdem sollen bei Bordsteinabsenkungen die unterschiedlichen Anforderungen von
Nutzern verschiedener Hilfsmittel berücksichtigt werden (Doppelquerungsstellen).

7. Mehr Flächengerechtigkeit herstellen. Die netto und ohne Hindernisse zur Verfügung stehende Gehbahnbreite soll ein für das Fußverkehrsaufkommen und ein Begegnen von Personen ausreichendes Maß haben. Beispielsweise soll auch ein Begegnen von Rollstuhlbenutzern, Personen mit Kinderwägen oder Eltern in Begleitung von Kindern möglich sein.

8. Ausgewählte Bereiche besonders fußverkehrsfreundlich gestalten. Bei der
Aufstellung des Fußverkehrsnetzes werden Netze und Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr definiert. Diese sollen sich durch eine besonders fußverkehrsfreundliche Planung, Gestaltung und Ausstattung auszeichnen und bei der
Umsetzung von Maßnahmen priorisiert werden. Insbesondere sollen an Einmündungen
von Neben- in Hauptstraßen Gehwege durchgängig gestaltet werden (Aufpflasterung)
oder Zebrastreifen eingesetzt werden.

9. Klimatische Veränderungen frühzeitig berücksichtigen. Im Sinne der
vorausschauenden Planung wird sich Berlin auf klimatische Veränderungen vorbereiten
und den Umweltverbund für die Zukunft wappnen. Gerade zu Fuß Gehende profitieren
beispielsweise im Sommer von ausreichend Sonnenschutz und bei Starkregen von einer
funktionierenden Entwässerung.

10. Öffentlichkeit bei Planung und Umsetzung beteiligen. Nicht nur bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs, sondern auch bei der Umsetzung spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einbindung lokalen Wissens eine Schlüsselrolle. Deswegen werden Gremien für den Fußverkehr auf Landes- und Bezirksebene gebildet, die bei relevanten Planungen und Entscheidungen eingebunden werden und eigene Vorschläge und Anregungen unterbreiten können.

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