Wie zu erwarten war, ist die Genehmigung für das Festival kurz vor Beginn der Aufbauarbeiten erteilt worden.
Aus der Pressemitteilung des Bezirksamt Treptow-Köpenick ist zu entnehmen, dass die sicher umfangreiche Prüfung streng nach Recht und Gesetz erfolgte und nicht aus „wahlkampftaktischen Erwägungen“. – wie denn sonst – aber starkes Gewicht für die Genehmigung haben mit Sicherheit die drohende Strafe bei Ausfall des Festivals aus dem Vertrag zwischen der Tempelhof Projekt GmbH und dem Veranstalter, sowie die Erklärung des rot- schwarze Senats das Festival sei von stadtpolitischer Bedeutung.
Das ist beispielhaft an der Anweisung der Stadtentwicklungsverwaltung zu erkennen, die die unteren Denkmalschutzbehörde zur Änderung ihrer ablehnenden Entscheidung zwingt.
Dass der Veranstalter die entstehenden Schäden am Gartendenkmal Treptower Park auf seine Kosten beseitigen muss, ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit und kein Positivgrund für die Genehmigung.
Die Bedenken und Vorbehalte der Anwohner*innen gegen den Veranstaltungsort Treptower Park für das Lollapalooza-Festival kann selbst der Bezirksbürgermeister in seiner Pressemitteilung nachvollziehen.
Nun werden Anwohner*innen gegen die Genehmigung des Festivals im Park gerichtlich vorgehen. Hier bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden.
Sollte es bei der Genehmigung bleiben, werden die Anwohner*innen durch Lärm und Verkehrseinschränkungen (beispielsweise wird der Busverkehr zwischen Plänterwald und der Elsenstraße für das Festival unterbrochen), die Parkbesucher*innen, weil ihnen die Erholungsflächen über lange Zeit fehlen werden, und das Gartendenkmal selbst die Leidtragenden sein.
Eine Lehre aus diesem Debakel sollte die Änderung des Grünanlagengesetz und die Schaffung zentraler Veranstaltungsorte in Berlin für solche Großveranstaltungen sein!
Der Treptower Park ist kein Ort für Großveranstaltungen!