Seit einigen Wochen sind die Häuser in der Beermannstraße vollständig beseitigt. Inzwischen ist auch die Straßenverbindung von der Beermannstraße in die Matthesstraße nicht mehr vorhanden. Am Ende der Beermannstraße wird ein Wendehammer gebaut und die Matthesstraße wird künftig durch die Autobahnausfahrt vollständig überbaut.
Überraschend für die Öffentlichkeit sind in der vergangenen Woche (18./19.02.16) die denkmal-geschützten Platanen in der Straße Am Treptower Park gefällt worden. Die Straße Am Treptower Park soll im Kreuzungsbereich zur Elsenstraße auf neun Fahrspuren verbreitert werden.
„Härteausgleich für Mieter*innen im Berliner Enteignungsgesetz -Aus den Fehlern der Beermannstraße lernen“ (Agh Drs. 17/2448) lautete unser Antrag zur Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes; er ist im Plenum am 18. Februar 2016 abgelehnt worden. Obwohl der Senat eine Novellierung des Berliner Enteignungsgesetzes für notwendig erachtet und auch die Prüfung eines Härteausgleich in dem Gesetz für angebracht hält. Nur nicht jetzt. Und mit der Beermannstraße hat das angeblich gar nichts zu tun.
Wahrscheinlich will der Senat erst beim 17. Bauabschnitt der A100 die Mieter*innen ohne Ausgleich vertreiben, sonst müsste er womöglich noch was zahlen.
Das heißt also, wer als Mieter*in von der Autobahnverlängerung o.ä. betroffen ist und kein Geld für die Mietdifferenz zur höheren Miete einen neuen Wohnung hat, sollte starke Nerven haben und gegen eine Wohnungskündigung wegen der Autobahnverlängerung gerichtlich vorgehen. Wenn dieser Rechtsweg dem Senat zu lange dauert, wird der Senat das Mietrecht über eine Besitzeinweisung enteignen – dann steht jedem eine Entschädigung zu.
Allerdings, auch aus der Beermannstraße zu lernen, will der Senat zwar die Besitzeinweisung erreichen, aber keine Entschädigung zahlen.
17. Bauabschnitt
Der RegBM Müller hat sich im Wahlprogrammprozess der SPD für die Weiterführung der A100 ausgesprochen. Er hält den Weiterbau (17.BA) für richtig und will ihn in der nächsten Legislaturperiode planungsrechtlich absichern, sprich er will das Planfeststellungsverfahren durchführen.
Dann könnte er nach Fertigstellung des 16. BA in 2022 mit dem Weiterbau nahtlos anschließen und den Schluss des mittleren Straßenringes “vollenden”.
Noch ist es nicht soweit, noch muss er im September gewählt werden und einen Koalitionspartner bekommen der da mitmacht und dann muss noch das Planfeststellungsverfahren für ihn positiv verlaufen.
Es ist also noch nicht alles verloren.
Die A100-Gegner*innen müssen allerdings auch ihre Meinung zum Projekt durch vielfältige Aktivitäten deutlich machen. Dieses Jahr bietet dafür einige Möglichkeiten die unbedingt genutzt werden sollten.
Eine davon ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans zu nutzen.
Dann bietet der Berliner Wahlkampf sicherlich einige Möglichkeiten und nicht zuletzt die Wahl selbst.
In einer “Vorlage zur Kenntnisnahme” für das Abgeordnetenhaus sind noch einmal der aktuelle Sach-/Planungsstand und die weiteren Schritte und Erwartungen an den Bund beschrieben, soweit nichts grundsätzlich neues, aber doch ein klarer Hinweis darauf das der Senat/die SPD unbeirrt immer weiter machen werden.
Aus dem Text könnten sich auch einige rechtliche Fragestellungen ergeben, ich fürchte allerdings die sind eher Spitzfindigkeiten.
Damit ist also die nächste Runde im Kampf um die Verlängerung der Stadtautobahn eingeläutet – machen wir es ihnen nicht zu leicht und wehren wir uns gegen diesen Blödsinn.
Bundesverkehrswegeplan 2015
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nun ab der 12. Kalenderwoche (21. März 2016) beginnen und dazu soll der Referentenentwurf für 6 Wochen öffentlich ausliegen und online beim Bundesverkehrsministerium zugänglich sein.
Formal ist es eine Beteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung für den Bundesverkehrswegeplan, also zum Gesamtplan und nicht zu Einzelprojekten. Da der Gesamtplan aber aus Einzelprojekten besteht, sollte man sich m.E. auch zu Einzelprojekten äußern, das kann man ja dann beispielhaft als Kritik am Gesamtplan tun.
Die Einzelprojekte sollen dort mit näheren Angaben und Begründungen online gestellt werden.
Ich werde, falls die Öffentlichkeitsbeteiligung tatsächlich im Zeitplan erfolgt, in der zweiten Aprilhälfte meine Stellungnahme öffentlich zur Verfügung stellen.
Sagt/sagen Sie Eure/Ihre Meinung zum Bundesverkehrswegeplan und zur Verlängerung der A100!
Beteiligt Euch – beteiligen Sie sich!
Euer/Ihr Harald Moritz
Hier die Email von Valerie Wilms zu Regionalkonferenzen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
ich lade Sie herzlich zu den Regionalkonferenzen „Neue Wege – gemeinsam besser planen“ ein:
Regionalkonferenz Nord am 19.03. in Lüneburg
Regionalkonferenz Ost am 07.04. in Leipzig
Regionalkonferenz Süd am 08.04. in Ulm
Regionalkonferenz West am 09.04. in Bonn
Kurz vor Ostern will der Bundesverkehrsminister den Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vorlegen. Dann muss die Bundesregierung genau nachweisen, welche Vorhaben gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig sind. Es ist zu erwarten, dass weiter falsche Prioritäten gesetzt und an längst überholten Großprojekten festgehalten wird.
Neu ist, dass der Verkehrsminister die Öffentlichkeit anhören muss. Nun gilt es, die angekündigte Bürgerbeteiligung zu nutzen. Kurz nach Veröffentlichung wollen wir daher den BVWP-Entwurf mit Ihnen diskutieren und die Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen.
Dazu lade ich herzlich ein!
Die näheren Angaben über Programm, Zeit, Ort, ReferentInnen und Anmeldeformalitäten finden Sie, wenn Sie oben auf die einzelnen Termine klicken, oder unter
http://www.gruene-bundestag.de/bvwp.
Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen,
freundliche Grüße
Dr. Valerie Wilms
Obfrau im Verkehrsausschuss“