Das Amtsgericht Tiergarten verkündete gestern die Urteile gegen Aktivist*innen wegen Protesten gegen die Berliner Stadtautobahn A100: Ein Aktivist wurde freigesprochen. Zwei weitere wurden wegen Hausfriedensbruch zu Geldstrafen in Höhe von 35 bzw. 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Die beiden Verurteilten werden Rechtsmittel einlegen. Ursprünglich hatten fünf A100-GegnerInnen Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Zwei Verfahren waren bereits vor Wochen eingestellt worden.
Das gesamte Verfahren war nur möglich, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch unter Michael Müller, der inzwischen Regierender Bürgermeister von Berlin ist, einen Strafantrag gestellt hatte, den sie bis heute aufrechterhält.
Der Senat zeigt gegenüber Betroffenen und Gegnern der A-100-Verlängerung unnötige Härte. Anstatt die Besetzung eines Grundstücks auf der A-100-Trasse im Februar 2014 als zivilen Ungehorsam und Demonstration zu werten, kriminalisierte der Senat den Widerstand.