Spreepark zurückholen – Senat muss handlungsfähig werden

Harald Moritz, MdA, sagt zur bevorstehenden Zwangsversteigerung des Erbbaurechts für den Spreepark im Plänterwald:

Am kommenden Mittwoch wird das Erbbaurecht auf dem Gelände des ehemaligen Vergnügungsparks „Spreepark“ zwangsversteigert. Berlin könnte dann endlich wieder die Verfügungsgewalt über das landeseigene Grundstück zurückbekommen. Darum muss sich der Senat an der Zwangsversteigerung beteiligen. So könnte der Freizeitpark neu ausgeschrieben werden oder das Gelände anderweitig genutzt werden.

Seit Jahren bekommt das Land Berlin für das Erbbaurecht am Spreepark im Plänterwald keinen Erbbauzins und hat nach der Insolvenz des Vergnügungsparks im Jahr 2002 mehrere Millionen Euro für Sicherungs- und Ersatzmaßnahmen ausgeben müssen. Alle Versuche, neue Investoren für das Gelände im Plänterwald zu bekommen, sind an den hohen Schulden gescheitert, die auf dem Grundstück liegen.

 

 

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