Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt zum Prozessauftakt gegen vier A-100-GegnerInnen wegen Hausfriedensbruchs und zur Klage des Senats gegen die Entschädigungsregelung für die MieterInnen der Beermannstraße:
Der Senat zeigt gegenüber Betroffenen und Gegnern der A-100-Verlängerung unnötige Härte. Anstatt die Besetzung eines Grundstücks auf der A-100-Trasse im Februar 2014 als zivilen Ungehorsam und Demonstration zu werten, kriminalisierte der Senat den Widerstand und stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Am heutigen Montag fand der erste von drei Prozesstermin statt. Es wurde beantragt, den früheren Stadtentwicklungssenator und heutigen Regierenden Bürgermeister Michael Müller als Zeuge zu befragen. Weiterlesen