Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt zum Beschluss der Enteignungsbehörde zur vorzeitigen Besitzeinweisung für eine Wohnung in der Treptower Beermannstraße, die für die A100-Verlängerung abgerissen werden soll:
Der Senat ist mit seinem unnachgiebigen und unsozialen Kurs gegen Betroffene der A100-Verlängerung gescheitert. Wir begrüßen den Beschluss der Enteignungsbehörde vom 13. Februar, mit dem ein Mieter der vom Abriss bedrohten Häuser der Beermannstraße seine Interessen gegen die Entmietungspraxis der Senatsbauverwaltung durchgesetzt hat. Zwar muss der Mieter nun seine Wohnung bis zum 23. Februar räumen, erhält dafür aber eine langjährige Entschädigung, um die Differenz zwischen seiner bisherigen Miete und der künftigen auszugleichen.
Diese Entschädigung hatten mehrere Mieterinnen und Mieter, die über ein geringes Einkommen verfügen, seit Monaten von der Senatsverwaltung gefordert. Die Verwaltung lehnte diese Forderung bislang immer ab und erhöhte stattdessen den Druck auf die Betroffenen durch die Beauftragung einer Anwaltskanzlei – obwohl unsere Fraktion immer wieder einen fairen Umgang mit den Betroffenen angemahnt hatte.