Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt zum Prozessauftakt gegen vier A-100-GegnerInnen wegen Hausfriedensbruchs und zur Klage des Senats gegen die Entschädigungsregelung für die MieterInnen der Beermannstraße:
Der Senat zeigt gegenüber Betroffenen und Gegnern der A-100-Verlängerung unnötige Härte. Anstatt die Besetzung eines Grundstücks auf der A-100-Trasse im Februar 2014 als zivilen Ungehorsam und Demonstration zu werten, kriminalisierte der Senat den Widerstand und stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Am heutigen Montag fand der erste von drei Prozesstermin statt. Es wurde beantragt, den früheren Stadtentwicklungssenator und heutigen Regierenden Bürgermeister Michael Müller als Zeuge zu befragen.
Für die Betroffenen der Beermannstraße gibt es ebenfalls eine schlechte Wendung. Die MieterInnen hatten ihre Wohnungen ohne Widerstand verlassen, nachdem ihnen Entschädigungen zugesprochen wurden. Nun greift der Senat genau diese Entschädigungsregelung vor Gericht an. Bisher haben die Betroffenen nach eigener Aussage keinen Cent Entschädigung erhalten und können womöglich nicht einmal ihre Anwälte aus dem Besitzeinweisungsverfahren bezahlen.
Wir fordern den Senat auf, die Strafanträge zurückzuziehen und den ehemaligen MieterInnen der Beermannstraße die zugesprochene Entschädigung zuzugestehen.
Die Antwort des Senats auf meine schriftliche Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/ 15630 zu den Besitzeinweisungsbeschlüssen für die Wohnungen in der Beermannstraße finden Sie hier.