Zwangsräumung für A100-Baufreiheit

Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt zur angekündigten Zwangsvollstreckung
zur vorzeitigen Besitzeinweisung eines Grundstücks an der A100-Trasse zu Gunsten des
Senats:

Für den heutigen Montag, 12 Uhr, ist die Zwangsvollstreckung der Besitzeinweisung des
Grundstücks Neuköllnische Allee 33 und die Fällung der umliegenden Bäume von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angedroht worden.

Der private Eigentümer hatte das mit einer großen Lagerhalle bebaute Grundstück für
seinen Lebensmittelgroßhandel im Jahr 2011 erworben, ohne dass die Senatsverwaltung ihr Veto einlegte, obwohl sie durch den 2010 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur
Verlängerung der A100 ein Vorkaufsrecht für dieses Grundstück hatte. Erst als der Käufer
eine Genehmigung für den Umbau der Halle beantragte, erfuhr er von der Senatsverwaltung, dass sie das Grundstück für die A100-Verlängerung benötigt. Statt einer Baugenehmigung wurde ihm fortan mit Enteignung gedroht.

Gegen die inzwischen ausgesprochene vorzeitige Besitzeinweisung zu Gunsten des Senats
wehrt sich der Eigentümer mit allen juristischen Mitteln und konnte dadurch die
Zwangsvollstreckung mehrmals verhindern. Allerdings sind inzwischen die rechtliche Mittel in Deutschland ausgeschöpft, weil das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und in der vergangenen Woche auch das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde zurückgewiesen hat.

Nachdem Anfang des Jahres die Mieter in der Beermannstraße ihre Kündigungen erhalten
haben zeichnet sich nun eine weitere existenzbedrohende Dimension des verkehrspolitisch
sowie stadt- und umweltpolitisch kontraproduktiven Prestigeprojekts A100 ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Senat auf, die unsinnige A100-Verlängerung zu stoppen. Noch ist die Fehlinvestition überschaubar.

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