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Senat beschließt weiteren Teil des Mobilitätsgesetzes zu Wirtschaftsverkehr und Neuer Mobilität

Mit der Beschlussfassung des Senats und der Übermittlung eines weiteren Teils des Berliner Mobilitätsgesetzes an das Abgeordnetenhaus beginnt der Schlussspurt für die Vervollständigung des bundesweit ersten Mobilitätsgesetzes. Um den Wirtschaftsverkehr in Berlin ökologischer und stadtverträglicher zu gestalten und Akteure besser zu vernetzen, sollen Güter-Umschlagflächen in Berlin gesichert und die Bedingungen zum Liefern und Laden beim Kunden künftig verbessert werden. Im Bereich der „Neuen Mobilität“ regelt der Gesetzesentwurf den Austausch von Verkehrsdaten, ermöglicht innovative Verkehrsformen und ein nachhaltiges Parkraummanagement, um den motorisierten Individualverkehr besser zu steuern und wirksamer reduzieren zu können. Diese Regelungen sind ein weiterer wichtiger Baustein für eine sichere, nachhaltige und klimaschonende Mobilitätswende in Berlin.

https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/wirtschaftsverkehr/mobilitaetsgesetz/

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