Laut der Antwort auf meine schriftliche Anfrage vom 10.07.20 (DrS 18/24110) kann in der Schöneberger Akazienstraße leider keine Verkehrsberuhigung bzw. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden, da die Straße zum Hauptstraßennetz gehört und weitere notwendige Voraussetzungen fehlen.
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