Dieselgate erreicht A100-Verlängerung

Der BUND hat den Senat aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss für den 16. Bauabschnitt der A100 aufzuheben oder aber so zu ändern, dass trotz der durch die Autobahnverlängerung vermehrt auftretenden Stickoxide die Grenzwerte in der Elsenstraße eingehalten werden. Das dürfte weitreichende Konsequenzen haben.

Zur Erinnerung: Der Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der A100 wurde von einer Klagegemeinschaft aus Eigentümern, dem BUND und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beklagt. Dabei hat der BUND auch im Namen von Anwohner*innen aus der Elsenstraße wegen der Überschreitung von Stickoxid-Grenzwerten vor ihren Wohnungen geklagt. Im Erörterungsverfahren vertrat die Autobahnverwaltung die Ansicht, die Überschreitungen wären nur gering und die Immissionsschutzbehörde könne für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen. Die Immissionsschutzbehörde widersprach dem, konnte sich aber letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht durchsetzen. So wurden die „geringen“ Grenzwertüberschreitungen im Planfeststellungsbeschluss akzeptiert.

Jetzt kommt das Dieselgate ins Spiel. Das Bekanntwerden der Abgasmanipulationen von VW und Co führte dazu, dass die Berechnungsgrundlagen für Luftschadstoffgutachten nicht mehr zutreffen, weil die tatsächlichen Emissionen ja viel höher liegen als vorher angenommen. Damit ist auch das Luftschadstoffgutachten zur A100Verlängerung nach Treptow nicht mehr haltbar. Berechnungsgrundlage für Luftschadstoffgutachten ist das „Handbuch für Emissionsfaktoren für Straßenverkehr“ (HBEFA) des Umweltbundesamtes. Im neuen Handbuch vom April 2017 sind nun auch die durch die Abgasmanipulationen tatsächlich auftretenden viel höheren Stickstoffdioxidemissionen berücksichtigt worden. Für Diesel-PKW mit Euro 5 ist gegenüber der letzten Fassung des Handbuchs eine Steigerung der Stickoxidemissionen um 33% und bei den Euro 6 Diesel-PKW sogar eine Steigerung von über 90% zu Grunde gelegt worden.

Mit Wissen über die viel höheren Stickoxidemissionen und der neuen Berechnungsgrundlage des Umweltbundesamtes sind mit großer Sicherheit die künftigen Grenzwertüberschreitungen in der Elsenstraße deutlich gestiegen. Rechtlich gibt es die Möglichkeit, dass Betroffene nachträgliche Schutzvorkehrungen verlangen können, wenn nicht vorhersehbare Wirkungen der planfestgestellten Autobahn erst nach Unanfechtbarkeit des Plans auftreten. Deshalb hat der BUND nun den Senat aufgefordert, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben oder aber so zu ändern, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Das dürfte eine spannende Aufgabe werden. Das weitgehendste Mittel wäre, die Planfeststellung des 16. Bauabschnitt der A100 aufzuheben und alles zurückzubauen. Weitere Handlungsoptionen wären, die Zufahrt zur oder von der Autobahn zu reglementieren, den Verkehr umzuleiten, die Geschwindigkeiten zu reduzieren oder bestimmte Fahrverbote auszusprechen. Was ganz sicher nicht hilft, ist „schnell weiter zu bauen“, sprich den 17. Bauabschnitt der A100 bis zur Storkower Straße zu verwirklichen. Nicht nur, dass damit die Probleme nach Fertigstellung des 16. Bauabschnitts nicht vom Tisch sind, sondern das die gleichen oder noch größere Probleme dann an der Frankfurter Allee entstehen.

Es bleibt dabei, die Verlängerung der Stadtautobahn löst keine Probleme – weder verkehrliche noch umwelt-, gesundheits- oder stadtentwicklungspolitische Probleme. Die Verlängerung der Stadtautobahn schafft nur neue Probleme, deshalb ist und bleibt der Weiterbau falsch!

http://www.bund-berlin.de/nc/bund_berlinde/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/luftschadstoffprognose-fuer-a100-basiert-auf-falschen-emissionsdaten.html

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