Härteausgleich für Mieter / – innen im Berliner Enteignungsgesetz – Aus den Fehlern der Beermannstraße lernen

Meine Rede zu unserem  Antrag für die Ergänzung des Berliner Enteignungsgesetzes um eine Härtefallregelung.

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Harald Moritz am 18.02.2016 im Abgeordnetenhaus von Berlin (Quelle: rbb-online.de)


RBB-Online:

Die Grünen-Fraktion will das Berliner Enteignungsgesetz um eine Härtefallregelung ergänzen. So haben Mieter bislang keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Mietverhältnis wegen eines öffentlichen Bauvorhabens (z.B. Straßenbau) gekündigt wird. Die Mieter bleiben hier auf den Mehrkosten, wie z.B. der Differenz zwischen alter und neuer Miete dauerhaft sitzen. Bündnis 90/Grüne will diese Gerechtigkeitslücke mit dem Antrag “Härteausgleich für Mieter/-innen im Berliner Enteignungsgesetz” schließen. Der Antrag wird in zweiter Lesung abgelehnt.

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