A100 – Beermannstraße: Häuser weg – Mieter weg – Entschädigungen weg?

Der Bund, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, verweigert den ehemaligen Mieter*innen der Häuser Beermannstraße 20 und 22 die ihren zugesprochenen Entschädigungszahlungen für den Verlust ihrer Wohnungen.

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Foto vom Pressetermin am 25.8.2016. Die Sonne strahlt über die Sandfelder der Autobahnbaustelle. Ehemalige Mieter*innen der Beermannstrße 22, wo früher ihr Zuhause war: “Man will es sich nicht an sich heranlassen.”

Im Februar 2015 hat die Berliner Enteignungsbehörde den zuletzt verbliebenen Mieter*innen durch Besitzeinweisungsbeschlüsse das Wohnrecht in ihren Wohnungen in der Beermannstraße enteignet, weil die Häuser für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 abgerissen werden sollten. Den Mieter*innen ist dadurch ein dauerhafter finanzieller Schaden entstanden, nämlich durch die Differenz zwischen der alten und neuer Miete. Der Unterschied zwischen alter und neuer Miete lag bei einigen Mietparteien bei rund 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser finanzielle Schaden soll durch eine entsprechende Entschädigungsregelung im Besitzeinweisungsbeschluss ausgeglichen werden.

Gegen diese Regelung der Enteignungsbehörde hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Senatsverwaltung Standentwicklung Umweltschutz, Abt. X, eine Teilanfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben (VK 13 K 82.15).
Der Ausgang dieser Klage ist noch offen. Allerdings haben bis heute die betroffenen ehemaligen Mieter*innen keine Entschädigungszahlungen für die Mietdifferenz bekommen.

Streitpunkt zwischen Mieter*innen und Vorhabenträger, SenStadtUm, Abt.X, war auch die Rechtmäßigkeit der Kündigungen, die um den Jahreswechsel 2013/2014 erfolgten und gegen die die Mieter*innen Widerspruch einlegten. Eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigungen wurde auf zivilrechtlichem Weg von der Senatsverwaltung damals nicht angestrebt, sie hofften die Mieter*innen so los zu werden und waren der Ansicht über die Vorschriften des §18f Bundesfernstraßengesetz in jedem Fall schnell in den Besitz der Wohnungen zu gelangen. Diesen Weg ist die Senatsverwaltung dann auch bewusst gegangen.

Bevor sie den Antrag zur vorzeitigen Besitzeinweisung stellte, ließ sie den Mieter*innen noch durch eine externe Anwaltskanzlei Drohbriefe schreiben.

Die Enteignungsbehörde hat durch den Besitzeinweisungsbeschluss allerdings die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigungen nicht geklärt. Im Gegenteil, sie ging natürlich davon aus, dass die Mieter*innen ein Recht auf ihre Wohnungen hatten. Denn wenn dieses Recht nicht bestünde, könnte es auch nicht enteignet und folglich auch nicht entschädigt werden.

Um die Entschädigungen unwirksam zu machen versuchte die Senatsverwaltung auch den zivilrechtlichen Weg über das Amtsgericht Köpenick. Das Amtsgericht sollte die Rechtmäßigkeit der Kündigungen feststellen. Dort errang sie aber nur mäßigen Erfolg und ging deshalb in Berufung. Das Landgericht hat nun im Juni 2016 die Berufung als unbegründet abgewiesen und festgestellt, dass es am erforderlichen Feststellungsinteresse fehlt.(65 S 21/16). Damit hat der zivilrechtliche Weg nicht zum Erfolg geführt, aber den Steuerzahler*innen hat dies rund 13.000 Euro gekostet.

Weitere 5.400 Euro hat bisher der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Berlin gekostet. Diese Gesamtsumme von 18.400 Euro dürfte die Gesamtentschädigungssumme für die letzten 1,5 Jahre übersteigen.

Die Senatsverwaltung gibt lieber das ihnen anvertraute Steuergeld für Gerichts- und Anwaltskosten aus, anstatt den durch ihr Bauvorhaben zu Schaden gekommenen Mieter*innen die ihnen zugesprochene Entschädigung zu zahlen.

Dabei hätten sie, bei einem frühzeitigen und sozialverträglichen Vorgehen, diese Probleme für die Mieter*innen und die Steuerzahler*innen besser lösen können. Denn immerhin gehörte ihnen das Haus Beermannstraße 22 schon seit Dezember 2009, lange vor der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und bevor der zeitlichen Ablaufplan des Bauvorhabens von ihr aufgestellt wurde.

Lehren für künftige Bauvorhaben mit Enteignungen von Mieter*innen wollte der rot-schwarze Senat und die Regierungskoalition nicht ziehen, denn sie hat die von Bündnis 90 / Die Grünen eingereichte Änderung des Berliner Enteignungsgesetz nicht angenommen. Und das obwohl sie selbst feststellen, dass ein Interesse an der Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes besteht, auch hinsichtlich der Entschädigung von Härtefällen.

Für mich zeigt dieser konkrete Fall, wie rücksichtslos eine sozialdemokratisch geführte Verwaltung mit seinen Bürger*innen im Ernstfall umgehen kann.

Die Antwort des Senats auf meine schrifltiche Anfrage Anfrage vom 08.2016 können Sie hier einsehen.

Aktuell in der Berliner Zeitung (26.08.2016):

“Senat verweigert Mietern Entschädigung für Abriss ihrer Wohnungen”

 

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