Nur unverbindliche Absichtserklärung

epSos.de@flickr.com  (CC BY 2.0)

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„Alles kommt auf den Prüfstand: Auch Vorhaben des letzten BVWP, die noch nicht begonnen wurden bzw. nicht bis 2015 in Bau gehen, werden erneut bewertet.“ Dies ist einer der Kernpunkte der Grundkonzeption des Bundesverkehrs-wegeplans (BVWP) 2015. Allerdings gilt dies wohl nicht für den 17. Bauabschnitt der A100. Dieser wurde im Bundesverkehrswegeplan 2015 als laufendes Projekt eingestuft und somit dem Bezugsfall zugeordnet. Wegen der nicht ausreichenden Finanzlage im Bundesverkehrs-wegeplan bzw. der stark vernachlässigten vorhandenen Verkehrsinfrastruktur sollten im BVWP Prioritäten hinsichtlich der Sanierung des Bestandes und der Beseitigung von Engpässen im bundesweiten Netz gesetzt werden. Beide Vorgaben zur Erstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans passen nicht mit der Praxis des Bundesverkehrsministeriums in Bezug auf den 17. Bauabschnitt der A100 überein.

Auch Aussagen des Senatsverkehrsverwaltung im Planfeststellungsverfahren zum Ostkreuz, dass der Tunnelbau unter dem Ostkreuz keinerlei Vorfestlegung für den Weiterbau der A100 bedeutet, hat jetzt augenscheinlich keinen Bestand.

Durch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Anfrage zum 17.Bauabschnitt der A100 wird leider wieder deutlich, dass Zusagen des Senats oder des Bundes ohne Wert sind solange sie nicht rechtskräftig bestätigt sind.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Anfrage zum 17.Bauabschnitt der A100 finden Sie hier.

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