Wannsee-Flugroute – Entscheidung weiter offen

Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher, sagt mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Wannsee-Route:

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wannsee-Route ist weiter alles offen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist jetzt in der Pflicht, das Risiko von Abstürzen oder Terroranschlägen durch die Überflüge in direkter Nähe zum Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums zu bewerten und in die Entscheidung über die Flugroute einzubeziehen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im Januar 2013 die sogenannte Wannsee-Route aufgrund einer Klage von Anliegergemeinden gekippt, weil das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die entsprechenden Risiken nicht berücksichtigt hatte. Ein weiteres Gerichtsurteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe steht außerdem aus. Dabei geht es um die fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den Routenfestlegungen, die auch die EU-Kommission veranlasste, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

Die Rechtsstreitigkeiten zeigen, dass die Regelungen zur Festlegung von Flugrouten endlich grundsätzlich reformiert werden müssen. Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen, das Bundesumweltamt und andere haben der Bundesregierung bereits konkrete Vorschläge unterbreitet, um mehr Schutz für die Betroffenen, Rechtssicherheit und Akzeptanz bei den Routenfestlegungen zu erreichen.

 

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